BaFin-Warnung zu DIGITALTRADERS: Ein Blick auf die Schattenseiten des Krypto-Booms, die gefährlichen Grauzonen digitaler Finanzmärkte und die Frage, wie Recht und Aufsicht Schritt halten können, wenn Anbieter ohne Genehmigung das Vertrauen von Anlegern riskieren.
Die digitale Revolution der Finanzmärkte verspricht Geschwindigkeit, grenzenlose Möglichkeiten und neuartige Investitionschancen. Doch dort, wo Innovation lockt, lauern auch rechtliche Grauzonen und gefährliche Fallstricke. Besonders die Welt der Kryptowährungen ist zum Spielfeld für Anbieter geworden, die unter dem Deckmantel moderner Technologie Dienstleistungen erbringen – oft ohne die notwendige Zulassung. Genau hier setzt die jüngste Warnung der BaFin an: Mit dem Fall DIGITALTRADERS wird einmal mehr deutlich, dass Anleger zwischen seriöser Finanzinnovation und rechtswidrigem Geschäftsmodell unterscheiden müssen. Die juristisch brisante Frage lautet: Wie weit kann Regulierung in einem Markt greifen, der auf Dezentralität und Anonymität setzt – und wo beginnt die Pflicht des Anlegers, sich selbst zu schützen?
Illegale Angebote im digitalen Gewand
Die Digitalisierung der Kapitalmärkte hat neue Möglichkeiten zur Geldanlage geschaffen. Plattformen bieten vermeintlich attraktive Renditen, wobei Kryptoassets wie Bitcoin und Ethereum im Fokus stehen. Der Haken daran: Viele dieser Angebote operieren außerhalb des gesetzlichen Rahmens und gefährden so das Vermögen argloser Verbraucherinnen und Verbraucher.
“Vertrauen ist eine der wichtigsten Währungen der Finanzwelt. Dieses Vertrauen wird durch illegale Anbieter untergraben”, erklärt Dr. Schulte. In seinem Berliner Büro beobachtet er seit Jahren eine Zunahme an unseriösen Plattformen, die finanzielle Versprechungen machen – ohne entsprechende Zulassung oder Kontrolle.
BaFin warnt vor digitaltradersprogram.site
Im konkreten Fall warnt die BaFin vor den Betreibern der Website digitaltradersprogram.site. Diese bieten nach Überzeugung der Aufsichtsbehörde Krypto-Dienstleistungen in Deutschland an, ohne über die dafür notwendige Erlaubnis zu verfügen. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen den rechtlichen Rahmen dar.
Gemäß § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (Kryptomärkteaufsichtsgesetz – KMAG) kann die BaFin öffentlich auf Anbieter hinweisen, die ohne Genehmigung tätig sind. Damit soll zum einen das Vertrauen in den Finanzmarkt gesichert und zum anderen der Schaden für potenzielle Anleger verhindert werden.
„Aus juristischer Sicht handelt es sich hierbei um eine gravierende Form der sogenannten unerlaubten Erbringung von Finanzdienstleistungen“, führt Dr. Schulte aus. „Der Gesetzgeber hat bewusst hohe Hürden aufgestellt, um die Integrität des Finanzsystems zu sichern.”
Was schreibt das Gesetz vor?
Das Kryptomärkteaufsichtsgesetz wurde als Reaktion auf die wachsende Bedeutung digitaler Vermögenswerte geschaffen. In § 1 KMAG wird geregelt, welche Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptoassets erlaubnispflichtig sind. Dazu gehören insbesondere das Verwahren, Verwalten und Handeln mit Kryptowährungen im fremden Namen.
§ 32 Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG), welcher ebenfalls relevant ist, bestimmt:
“Wer im Inland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ohne Erlaubnis der Bundesanstalt betreibt, handelt ordnungswidrig.”
Hieraus ergibt sich im Zusammenspiel mit dem KMAG das Verbot für nicht registrierte Anbieter, entsprechende Leistungen zu offerieren. Eine fehlende Genehmigung stellt dabei nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern unter Umständen auch die Grundlage für strafrechtliche Ermittlungen dar.
Die Rolle der Strafverfolgungsbehörden
Neben der BaFin sind auch das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter (LKÄ) in Fälle wie diesen involviert. Aufgrund der internationalen Verflechtung vieler digitaler Plattformen ist eine konsequente Zusammenarbeit der Behörden erforderlich.
„Kriminelle Strukturen im digitalen Raum zu durchleuchten, erfordert Kooperation – national wie international“, bemerkt Dr. Schulte. Oft sind diese Plattformen raffiniert aufgebaut, betreiben Websites mit hoher Qualität und verwenden professionelle Sprache und Sicherheitsmerkmale.
Verbraucherschutz durch Aufklärung und Prävention

Die präventiven Maßnahmen der BaFin stehen im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben und sollen vor allem die Transparenz erhöhen. Durch öffentliche Warnungen möchte man Anleger frühzeitig sensibilisieren.
Dr. Schulte erklärt: „Je digitaler das Finanzsystem wird, desto entscheidender ist die rechtliche Alphabetisierung der Verbraucher.“ In unserer heutigen Zeit sei es unerlässlich, sich über rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich Kryptowährungen und digitale Finanzprodukte zu informieren, bevor Geld investiert werde.
Die Kanzlei des Berliner Anwalts hat zahlreiche Geschädigte vertreten, die Gelder an dubiose Anbieter verloren haben. Oft bleibt nichts als der Gang zur Polizei und die Hoffnung, eventuelle Geldflüsse nachverfolgen und stoppen zu können.
Wie erkennt man seriöse Anbieter?
Eine der zentralen Empfehlungen von Dr. Schulte lautet: „Prüfen Sie vor jeder Investition, ob das Unternehmen bei der BaFin registriert ist. Nutzen Sie die Unternehmensdatenbank der Behörde.“
Diese Datenbank gibt Auskunft über Unternehmen, die eine Erlaubnis zur Erbringung von Bank- oder Finanzdienstleistungen in Deutschland erhalten haben. Anbieter, die dort nicht gelistet sind, sollten mit größter Vorsicht betrachtet werden.
Ein weiteres Mittel ist einfache, gesunde Skepsis. Verspricht ein Anbieter hohe Renditen ohne Risiko bei niedrigem Einstiegskapital, ist Vorsicht geboten. Solche Versprechungen weichen in der Regel von den realistischen wirtschaftlichen Bedingungen ab und zielen darauf ab, das Vertrauen von Anlegern zu gewinnen und Kapital zu akquirieren.
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten für Geschädigte
Wer bereits in Angebote wie DIGITALTRADERS investiert hat, sollte unverzüglich rechtlichen Rat einholen. Die Chancen, das bereits investierte Kapital zurückzubekommen, hängen von vielen Faktoren ab – insbesondere davon, ob die Täter im In- oder Ausland sitzen, ob noch Vermögenswerte eingefroren werden können oder ob die Identität der Betreiber bekannt ist.
“Es gibt rechtliche Hebel, sogar bei anonymen Plattformen”, so Schulte. So können internationale Amtshilfeersuchen gestellt und Auskunftsansprüche gegenüber Zahlungsdienstleistern durchgesetzt werden. Auch zivilrechtliche Schritte zur Rückforderung stehen offen, wobei stets eine gerichtliche Durchsetzung geprüft werden muss.
Fazit: Digitale Wachsamkeit ist rechtlich erforderlich
Der Fall DIGITALTRADERS steht beispielhaft für die Herausforderungen, denen sich der Finanzmarkt in Zeiten der Digitalisierung stellen muss. Aufsichtsbehörden wie die BaFin kommen ihrer Aufgabe nach, Verbraucher zu schützen und den ordnungsgemäßen Ablauf auf dem Kapitalmarkt sicherzustellen. Gleichzeitig ist aber auch der mündige Verbraucher gefragt, wachsam und gut informiert zu agieren.
“Die regulatorischen Leitplanken sind gesetzt – doch sie wirken nur, wenn sie auch bewusst wahrgenommen werden”, so Dr. Thomas Schulte. Vermittler und Plattformen, die ohne Genehmigung agieren, stellen ein erhebliches Risiko dar – rechtlich ebenso wie wirtschaftlich. Für Betroffene besteht dennoch Hoffnung: Mit professioneller rechtlicher Unterstützung lassen sich viele der rechtlich angreifbaren Strukturen rekonstruieren und Schritte zur Schadensminimierung unternehmen.
Autor: Mgr. Valentin Schulte, Dipl.-Jur. – Experte für rechtliche Beratung
Valentin Schulte bringt ein einzigartiges Zusammenspiel aus ökonomischem Know-how und juristischem Fachwissen mit. Mgr. Valentin Schulte, Dipl.-Jur. ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte in Berlin. Neben dem Studium der Rechtswissenschaften erlangte er einen Magisterabschluss in Wirtschaftswissenschaften.


