Warnung vor unerlaubten Finanzgeschäften auf green-art.biz

BaFin-Warnung: green-art.biz – Gefahr hinter schöner Fassade. Wenn grünes Image Vertrauen weckt – und keine Lizenz dahintersteckt – wie sicher sind Ihre Investitionen wirklich?

Die BaFin warnt am 24. Juli 2025 ausdrücklich vor der Plattform green‑art.biz: Laut aktuellen Erkenntnissen werden dort Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen angeboten – und das ohne jede Erlaubnis der Aufsicht. Eine solche Erlaubnis ist nach § 37 Abs. 4 KWG zwingend erforderlich. Die Betreiber der Website stehen nicht unter BaFin‑Aufsicht, womit sie klar außerhalb des legalen Rahmens agieren.

Dies ist kein Einzelfall, sondern reiht sich ein in eine ganze Serie von aktuellen Warnungen. Die BaFin mahnt: Anleger, seid kritisch gegenüber solchen Plattformen, denn sie begeben sich in eine rechtliche Grauzone – mit hochrechlichtlichen wie finanziellen Risiken.

Was bedeutet das juristisch und für die Verbraucher? Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Banken- und Kapitalmarktrecht, appelliert: Reine Oberfläche ist trügerisch. Nicht die Gestaltung einer Webseite, sondern eine gültige Genehmigung durch die BaFin entscheidet über die Legalität. Wer ohne diese agiert, riskiert nicht nur zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen, sondern gefährdet insbesondere unvermittelt die Vermögensinteressen von Anlegerinnen und Anlegern. Die Fragen sind: Warum greifen Web-Designs, die nach Seriosität aussehen, oft zu kurz? Welche rechtlichen Fallstricke lauern im digitalen Finanzmarkt? Und können Verbraucher sich ausreichend schützen – oder bleibt juristische Aufklärung der entscheidende Notgürtel in unsicheren Zeiten?

Das Internet als rechtsfreier Raum? Ein gefährlicher Irrtum

Immer wieder nutzen Anbieter die vermeintliche Anonymität und globale Reichweite des Internets, um unter dem Radar der Aufsichtsbehörden zu operieren. Doch der deutsche Gesetzgeber hat klare Regeln geschaffen, um Verbraucher vor unseriösen Geschäften zu schützen – insbesondere im sensiblen Bereich der Finanzdienstleistungen. In § 32 Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) heißt es eindeutig: „Wer im Inland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt.“

Die Plattform green-art.biz steht im Verdacht, genau diese Vorschrift zu missachten. Die BaFin hat deutliche Hinweise erhalten, dass dort Finanzdienstleistungen ohne entsprechende Genehmigung angeboten werden.

In einer Pressemitteilung warnte die Behörde: „Die Betreiber verfügen nicht über eine von der BaFin erteilte Erlaubnis.“ Solche Feststellungen haben insbesondere für deutsche Verbraucher maßgebliche Bedeutung, da damit ein erhöhtes Verlustrisiko einhergeht.

Unerlaubte Geschäfte und deren strafrechtliche Konsequenzen

Rechtswidrige Finanzangebote sind kein Kavaliersdelikt, sondern können nach deutschem Recht erhebliche strafrechtliche Folgen für die Anbieter und Beteiligten haben. § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG qualifiziert das Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen als Straftatbestand. Die Verantwortlichen müssen mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafen rechnen. „Die aktuelle Warnung der BaFin führt uns einmal mehr vor Augen, dass viele Anbieter im Netz weder legitimiert noch vertrauenswürdig sind. Eine geschickte Webseite, eine professionelle Kommunikation oder gefälschte Dokumente – all das ersetzt nicht die nötige Lizenz“, so Dr. Schulte aus Berlin weiter.

Besondere Brisanz erhält die Angelegenheit durch die Einbindung neuer, digitaler Geschäftsmodelle. Viele der fragwürdigen Anbieter geraten durch den wachsenden Handel mit Kryptoassets in den Fokus der Behörden. Auch für diese digitalen Vermögenswerte gilt nach § 1 Abs. 1a Nr. 6 KWG: Die Verwahrung, Verwaltung oder Sicherung von Kryptowerten bedarf einer expliziten Erlaubnis durch die deutsche Aufsichtsbehörde.

Verbraucherschutz durch Aufklärung und Rechtsdurchsetzung

Die Aufgabe der BaFin besteht nicht allein in der Beaufsichtigung von Finanzinstitutionen, sondern auch im präventiven Schutz der Verbraucher. Mit der öffentlichen Warnung gemäß § 37 Abs. 4 KWG stellt die BaFin klar, dass sie dubiose Geschäftsmodelle nicht unbemerkt lässt. Diese Vorschrift ermöglicht der Behörde, die Öffentlichkeit vor bestimmten Unternehmen oder Personen zu warnen, wenn diese unerlaubte Geschäfte durchführen oder den Anschein solcher Aktivitäten hervorrufen.

Die Koordination mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern unterstreicht die Bedeutung und Ernsthaftigkeit der Warnung. Gemeinsam empfehlen diese Institutionen höchste Vorsicht beim Investieren in Internetangebote. Als Rechtsanwalt berate ich regelmäßig Mandanten, die auf Websites wie green-art.biz hereingefallen sind, teilweise mit existenzbedrohenden finanziellen Folgen. Denn das investierte Geld ist in vielen Fällen verloren, eine Rückverfolgung ist oft kaum möglich und strafrechtliche Ermittlungen können Jahre dauern.

Was Verbraucher wissen müssen – juristische Realität

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte ist ein erfahrener Rechtsanwalt, den bereits die Zeitschrift Capital (2008) für seine umfangreiche Prozesserfahrung empfohlen hat. “Ihn fragt der Chef, sagt das Handelsblatt 2011” Er weiß, dass die internationalen Behörden dank besserer Zusammenarbeit und moderner Methoden zur Verfolgung von Zahlungsströmen den Handlungsspielraum krimineller Gruppen immer weiter einschränken. Sein Ansatz ist geduldig, setzt auf staatliche Beschlagnahmungen und zieht Zahlungsdienstleister wie Täter gleichermaßen zur Verantwortung – auch mithilfe grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit Detekteien und Rechtsanwälten. Als leitender Vertrauensanwalt von ABOWI Law und der Association of European Attorneys verfolgt er klare, sachliche Strategien, um Rechtssicherheit herzustellen.

Die meisten Geschädigten hatten beim Erstkontakt mit solchen Plattformen keinen Zweifel an deren Seriosität. Eindrucksvolle digitale Präsentationen und versprochene Renditen verleiten zu Investitionen. Doch hinter diesen Angeboten verbirgt sich häufig ein „Cold Wallet“, auf das nur die Betreiber Zugriff haben – ohne jegliche rechtliche Verpflichtung gegenüber den Kapitalgebern. So äußert sich Dr. Schulte dazu: „In meiner Praxis erlebe ich häufig, wie komplex diese angeblichen Investitionsmodelle aufgebaut sind. Sie täuschen durch technische Raffinesse Sicherheit vor. Rechtlich sind sie jedoch ein Kartenhaus – sobald Druck ausgeübt wird, fehlt jeder rechtliche Rückhalt.“

Welche rechtlichen Mittel haben Betroffene?

Betroffene Anleger können unter Umständen Strafanzeige stellen und zivilrechtliche Ansprüche gegen die Betreiber geltend machen. Doch dies setzt voraus, dass der Anbieter identifiziert werden kann. In vielen Fällen agieren diese Plattformen aus dem Ausland, häufig über verschleierte Serverstrukturen und mit fingierten Impressumsangaben. Hier ist schnelles Handeln geboten. Bereits kurze Verzögerungen können dazu führen, dass nicht nur Geld, sondern auch rechtliche Zugriffsmöglichkeiten verloren gehen. „Ich rate jedem Verbraucher, bei kleinsten Zweifeln eine rechtliche Ersteinschätzung einzuholen, bevor eine Investition getätigt wird“, betont Dr. Schulte.

Darüber hinaus sind Plattformbetreiber verpflichtet, ihren rechtlichen Status offenzulegen, insbesondere wenn es um Bankgeschäfte oder Kryptodienstleistungen nach dem KWG geht. Die Datenbank der BaFin bietet eine Erste Hilfe bei der Überprüfung. Fehlt ein Eintrag, sollte man von einer Investition Abstand nehmen.

Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Das Beispiel green-art.biz zeigt, wie schnell und unbemerkt Verbraucher mit illegalen Finanzanbietern in Kontakt geraten können. Die öffentliche Warnung der BaFin ist daher ein wichtiges Instrument zur Aufklärung. Gleichwohl ersetzt sie nicht das eigene Verantwortungsbewusstsein. Im digitalen Zeitalter ist Medienkompetenz auch Rechtskompetenz: Wer Gelder investiert, sollte die rechtliche Grundlage seiner Entscheidung prüfen oder rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.

„Die schiere Masse an Online-Finanzangeboten verunsichert viele Verbraucher. Als Rechtsanwalt sehe ich meine Aufgabe auch darin, juristische Orientierung in digitalen Fragen zu bieten – insbesondere im Umgang mit innovativen, nicht selten trügerischen Geschäftsmodellen“, so Dr. Schulte abschließend.

Autor: Mgr. Valentin Schulte, Dipl.-Jur. – Experte für rechtliche Beratung

Valentin Schulte bringt ein einzigartiges Zusammenspiel aus ökonomischem Know-how und juristischem Fachwissen mit. Mgr. Valentin Schulte, Dipl.-Jur. ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte in Berlin. Neben dem Studium der Rechtswissenschaften erlangte er einen Magisterabschluss in Wirtschaftswissenschaften.