Warnung vor Krypto-Anbietern ohne BaFin-Zulassung

WhatsApp-Betrug mit Kryptoassets? Warum Zraox die BaFin alarmiert. Die Bundesanstalt warnt: Immer mehr Anleger geraten in die digitale Falle.

Die Digitalisierung hat die Finanzwelt revolutioniert und bietet Anlegern heute Chancen, die vor wenigen Jahren noch undenkbar schienen. Doch während seriöse Finanzdienstleister innovative Technologien nutzen, um transparente und sichere Investitionsmöglichkeiten zu schaffen, lauern in den Tiefen des digitalen Finanzdschungels immer mehr Risiken – besonders im Bereich der Kryptoassets. Laut einer aktuellen Warnung der BaFin hat die Firma Zraox deutsche Anleger gezielt über WhatsApp angesprochen, um regulatorische Auflagen bewusst zu umgehen. Allein im ersten Halbjahr 2025 meldete die BaFin bereits über 300 ähnliche Verdachtsfälle im Kryptosektor, was einem Anstieg von 42 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Doch welche rechtlichen Konsequenzen drohen hier, und wie können Verbraucherinnen und Verbraucher sich vor diesen gefährlichen digitalen Machenschaften schützen? Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin analysiert die Hintergründe des aktuellen Falls Zraox und zeigt auf, worauf Anleger jetzt unbedingt achten sollten.

Hintergründe zu Zraox und den Vorwürfen

Zraox tritt unter anderem unter dem Namen Zraox Blockchain Trading Limited auf und gibt an, in den Vereinigten Staaten von Amerika registriert zu sein. Allerdings wendet sich das Unternehmen gezielt an deutsche Kunden, um ihnen angebliche Handelsmöglichkeiten mit Kryptoassets zu unterbreiten. Zu diesem Zweck werden WhatsApp-Gruppen und Einzelchats genutzt, in denen potenzielle Anlegerinnen und Anleger unter Druck gesetzt oder mit unrealistischen Versprechungen gelockt werden.

Bekannt geworden ist dies durch eine öffentliche Warnung der BaFin, die auf der Grundlage des § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) ausgesprochen wurde. Die Behörde weist darauf hin, dass Zraox keine Erlaubnis zur Erbringung von Kryptoasset-Dienstleistungen in Deutschland hat. Entsprechend ist das Unternehmen nicht reguliert und unterliegt keiner staatlichen Kontrolle. Dies stellt einen gravierenden Verstoß gegen geltendes Finanzaufsichtsrecht dar.

Rechtlicher Rahmen für Kryptoasset-Dienstleister

Ein besonderes Augenmerk muss auf die rechtliche Grundlage gelegt werden, die sich in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regulierung des Kryptomarktes im Jahr 2023 manifestiert hat. Das Kryptomärkteaufsichtsgesetz stellt klar: Wer Krypto-Dienstleistungen in Deutschland anbieten möchte, darunter etwa das Verwahren, Verwalten oder den Handel mit Kryptowährungen, benötigt zwingend eine Genehmigung der BaFin.

§ 2 KMAG definiert in diesem Zusammenhang, was unter Kryptoasset-Dienstleistungen zu verstehen ist. Dazu gehören insbesondere:

„… das Betreiben von Handelsplattformen für Kryptoassets, das Anbieten von Wallet-Diensten, die Vermittlung von Geschäften und das Bereitstellen von Informationen über Transaktionen im Hinblick auf die Absicherung von Investitionen.“

Wer diese Dienstleistungen ohne Erlaubnis anbietet, verstößt nicht nur gegen das KMAG, sondern macht sich unter Umständen auch strafbar. Hier greift § 40 Abs. 1 KWG, der vorsieht, dass das Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis eine Straftat darstellt, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.

Irreführung durch digitale Kanäle: Eine ernste Gefahr

Ein besonders brisanter Aspekt im Fall Zraox ist die Methodik der Kundengewinnung über soziale Netzwerke wie WhatsApp. Hierbei handelt es sich um ein zunehmend beliebtes Vorgehen bei unseriösen Anbietern. „Durch den Einsatz vertrauter Kommunikationsmittel wird bei den Betroffenen ein Gefühl von Sicherheit vorgegaukelt“, so Dr. Thomas Schulte. „In Gruppenchats entsteht nicht nur Gruppenzwang, sondern oftmals auch eine trügerische Plausibilität der angebotenen Produkte.“

Verbraucherinnen und Verbraucher sehen sich plötzlich in einem digitalen Umfeld wieder, das scheinbar von Gleichgesinnten genutzt wird – eine gefährliche Mischung aus Manipulation, psychologischer Steuerung und technischer Raffinesse. Gerade auch weil viele dieser Plattformen professionell gestaltet sind und das Gefühl eines etablierten Finanzunternehmens erzeugen, fällt es Laien schwer, zweifelhafte Angebote rechtzeitig zu erkennen.

Vermeintliche Autorität und technische Verschleierung

Nicht selten setzen Unternehmen wie Zraox auf eine Vielzahl von Webseiten mit wechselnden Domains – im vorliegenden Fall etwa zraox.com, zraox.org oder zraox-de[Zahlencode].com. Dieses Vorgehen dient dazu, die Rückverfolgung zu erschweren und den Anschein von Legitimität zu erhöhen. Sie präsentieren sich als internationale Firmen mit professionellem Auftreten, oftmals mit Sitz in vermeintlichen „Krypto-Hochburgen“ wie den USA, Singapur oder Hongkong.

Ein wichtiger Warnhinweis dabei: Internationale Registrierung bedeutet nicht, dass ein Unternehmen in Deutschland tätig sein darf. Vielmehr ist gerade die Ansprache deutscher Kundinnen und Kunden ein Anlass, eine deutsche Lizenz nach dem KMAG zu fordern. Jegliche Tätigkeit im Inland unterliegt der BaFin-Aufsicht – ganz gleich, wo die Firma rechtlich ihren Sitz hat.

Verbraucherschutz und Ermittlungen deutscher Behörden

In ihrer Warnmeldung verweist die BaFin auch auf die enge Kooperation mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, die Aktivitäten unlizenzierter Anbieter zu unterbinden und betroffene Anlegerinnen und Anleger zu schützen. Dabei geht es nicht nur um Prävention, sondern auch um aktive Strafverfolgung. Wer Kapitalanlagedelikte begeht – etwa Anlagebetrug (§ 264a StGB) oder gewerbsmäßigen Betrug (§ 263 StGB) – steht im Fokus der Ermittlungsbehörden.

Handlungsoptionen für Geschädigte

Dr. Thomas Schulte, Anwalt für Verbraucher
Dr. Thomas Schulte, Anwalt für Verbraucher

Anleger, die bereits in Kontakt mit Zraox standen oder sogar Zahlungen geleistet haben, sollten sich umgehend an eine spezialisierte Kanzlei wenden. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen Verantwortliche vorzugehen oder auch Strafanzeige zu stellen. Es ist wichtig, sämtliche Kommunikationsnachweise – insbesondere Chats, Zahlungsverläufe und Screenshots der Plattformen – zu sichern.

„Wir erleben in unserer Kanzlei häufig, dass Betroffene sehr spät rechtlichen Beistand suchen“, erklärt Dr. Thomas Schulte. „Dabei zählt in solchen Fällen jeder Tag. Je früher juristisch reagiert wird, desto größer sind die Chancen, Schäden einzugrenzen und Verantwortliche greifbar zu machen.“

Verantwortung der BaFin und Grenzen der Aufsicht

Die Rolle der BaFin in der Kryptoregulierung ist elementar, aber nicht allumfassend. Wie bereits früher in vergleichbaren Fällen betont wurde, kann die Behörde nicht jedes Angebot im Netz überprüfen – insbesondere nicht, wenn Anbieter aus Drittländern agieren und sich der deutschen Gerichtsbarkeit entziehen. Verbraucherinnen und Verbraucher sind daher in höherem Maße gefordert, eigene Nachforschungen zu betreiben.

Eine hilfreiche erste Anlaufstelle ist die Unternehmensdatenbank der BaFin, in der registrierte und beaufsichtigte Unternehmen gelistet sind. Wer dort nicht zu finden ist, sollte kritisch hinterfragen, weshalb eine Firma auf dem deutschen Markt überhaupt präsent ist.

Fazit und Bewertung

Der aktuelle Fall von Zraox macht deutlich, wie wichtig eine transparente und moderne Finanzaufsicht gerade in Zeiten digitaler Innovationen ist. Doch wer schützt eigentlich die Verbraucher, wenn Anbieter wie Zraox versuchen, gesetzliche Vorgaben gezielt zu umgehen? Und welche rechtlichen Schritte stehen Betroffenen offen, um ihr verlorenes Kapital zurückzuerhalten? Fest steht: Die Digitalisierung darf nicht zum Einfallstor für dubiose Finanzakteure werden, die ohne BaFin-Erlaubnis operieren und dabei das Vertrauen in das gesamte Finanzsystem gefährden.

„Gerade in einer Zeit rasanter technologischer Veränderungen müssen Anleger sensibilisiert und umfassend aufgeklärt werden“, betont Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin. „Es ist entscheidend, dass Betroffene sich nicht scheuen, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um ihren Schaden zu begrenzen.“ Nur wenn Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, wie sie sich schützen können und welche Rechte sie haben, lässt sich der digitalen Finanzkriminalität wirksam begegnen. Der wichtigste Rat lautet deshalb: Keine Investition ohne vorherige juristische oder unabhängige fachliche Beratung – zu groß ist sonst das Risiko, Opfer eines Finanzbetrugs zu werden.

 

Autor: Maximilian Bausch, B.Sc. Wirtschaftsingenieur

Maximilian Bausch ist Wirtschaftsingenieur, Reputationsstratege und Gründer von ABOWI Reputation – einer Agentur für digitale Positionierung und Reputationsmanagement. Mit technischem Feinsinn aus seiner Zeit als Industriemechaniker und analytischem Denken aus dem Wirtschaftsingenieurwesen vereint er Bodenhaftung mit digitalem Weitblick. Er entwickelt für Unternehmen passgenaue Kommunikationsstrategien, schreibt über Technologie, Wirtschaft und Online-Reputation – stets praxisnah, klar und mit internationalem Blick.