Warnung vor der Herka AG Bank: BaFin schützt Anleger

BaFin-Warnung: Herka AG Bank – Wenn Irrglaube zur finanziellen Gefahr wird. Wer „Bank“ im Namen trägt, wirkt seriös. Aber darf man einfach so vertrauen – und was passiert, wenn die Lizenz fehlt?

Am 21. Juli 2025 veröffentlichte die BaFin eine eindringliche Warnung: Die Plattform herka‑bank‑ag.com, die angeblich von der Herka AG Bank mit Sitz in Oedheim betrieben wird, bietet nach aktuellen Erkenntnissen Bankgeschäfte, Finanz‑ und Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdienste an – ohne die erforderliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde gemäß § 37 Abs. 4 KWG und § 8 Abs. 7 ZAG. In Deutschland dürfen solche Leistungen nur mit ausdrücklicher Lizenz der BaFin erbracht werden – alles andere ist illegal und gefährlich.

Diese Warnung ist Teil eines größeren Trends: Laut BaFin gingen in den Jahren 2024 und 2025 tausende Hinweise auf potenziell unerlaubte Finanzgeschäfte ein, viele davon über digital getarnte Anbieter – ein klares Alarmzeichen für den Ernst der Lage. Während professionelle Investoren in der Regel sensibilisiert sind, lauert die größte Gefahr für private Anleger, die sich von scheinbar professionellen Domain-Namen oder Hochglanzauftritten in Sicherheit wiegen. Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt für Banken- und Kapitalmarktrecht in Berlin, erklärt: Ein seriöser Name allein ersetzt keine BaFin-Lizenz – und das Vertrauen auf professionelle Aufmachung kann zur Falle werden. Wer sich nicht vergewissert, riskiert finanzielle Schäden bis hin zum Totalverlust, da keine Einlagensicherung greift und Rechtswege im Zweifel schwer durchzusetzen sind.

Die Fragen sind doch: Warum wirken solche Plattformen so vertrauenserweckend? Welche rechtlichen Stolperfallen sind in § KWG und § ZAG verankert? Und wie können Sie sich proaktiv schützen – bevor es zu spät ist?

Rechtliche Anforderungen gemäß KWG und ZAG

In Deutschland unterliegen Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen strengen aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Diese sind im Kreditwesengesetz (KWG) und im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) geregelt. Gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG bedarf jeder, der Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen gewerbsmäßig im Inland anbietet, einer schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ebenso verpflichtet § 8 Abs. 1 Satz 1 ZAG dazu, Zahlungsdienste ausschließlich mit einer entsprechenden Erlaubnis zu erbringen.

Diese Vorschriften dienen nicht nur der Regulierung des Finanzmarktes, sondern primär dem Schutz der Verbraucher vor unseriösen Anbietern. Ein Verstoß kann sowohl zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen, wie etwa die Nichtigkeit von Verträgen und Rückforderungsansprüche, aber auch strafrechtlich relevante Konsequenzen, wie illegale Finanzgeschäfte nach § 54 KWG.

Die Rolle der BaFin beim Verbraucherschutz im Finanzsektor

Die BaFin stellt klar, dass sie ihre Warnung auf § 37 Abs. 4 Satz 1 KWG sowie § 8 Abs. 7 ZAG stützt. Diese Vorschriften legitimieren die Aufsicht dazu, die Öffentlichkeit zu informieren, sobald der Verdacht besteht, dass ein Unternehmen unerlaubt Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreibt. Die Warnung erfolgt also nicht leichtfertig, sondern beruht auf einer ersten rechtlichen Einschätzung und dient dem präventiven Schutz potenzieller Anleger.

Juristen machen darauf aufmerksam, dass die Finanzaufsicht der BaFin eines der wichtigsten Elemente ist, um den Markt transparent und sicher zu halten. Besonders im digitalen Raum, wo es nur wenige Barrieren für neue Anbieter gibt, ist der informierte Bürger und Anleger auf den verlässlichen Hinweis einer Aufsichtsbehörde angewiesen.

Gefahren beim Online-Investment erkennen

Die Attraktivität der Herka AG Bank und vergleichbarer Anbieter besteht meist in hochtrabenden Versprechungen: hohe Renditen, vermeintlich sichere Anlageprodukte, professionelle Webauftritte und internationale Ausrichtung. Doch all dies sollte keineswegs über die fundamentale Voraussetzung einer behördlichen Zulassung hinwegtäuschen.

Ein Unternehmen, das ohne BaFin-Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbietet, bewegt sich nicht nur in einer rechtlichen Grauzone – es führt Anleger auch gezielt in die Irre und birgt ein hohes Risiko des Totalverlusts investierten Kapitals. Zahlreiche Verbraucher wenden sich regelmäßig rat suchend an Rechtsanwälte, oft erst dann, wenn der Schaden bereits eingetreten ist.

Jedes Angebot, das zu gut klingt, um wahr zu sein, sollte zunächst durch eine rechtliche Bewertung überprüft werden. Das Internet vergisst nicht – aber es schützt auch nicht. Der rechtzeitige Gang zum Rechtsanwalt ist im Zweifel günstiger als der spätere Rechtsstreit“, gibt Dr. Schulte zu bedenken.

Verständnis für aufsichtsrechtliche Strukturen entwickeln

Während klassische Bankfilialen dem Blick der Öffentlichkeit offenstehen, schaffen es Betrüger im digitalen Umfeld, mit wenigen Klicks eine professionelle Bankenstruktur vorzutäuschen. Die fehlende Erlaubnis ist dabei der deutlichste Warnhinweis für juristisch geschulte Augen. So sollte jeder Investor prüfen, ob ein Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin gelistet ist – ein einfacher Schritt, der viel Leid ersparen kann.

Ein Blick in die gesetzliche Grundlage unterstreicht noch einmal den Stellenwert dieser Regelungen: Nach § 37 Abs. 4 KWG kann die Aufsicht warnen, sobald sie Hinweise auf unerlaubte Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen entdeckt. Ziel ist der Schutz der Allgemeinheit und die Erhaltung der Integrität des Marktes. Der Wortlaut lautet:

“Die Bundesanstalt kann die Öffentlichkeit über unerlaubt betriebene Bankgeschäfte oder unerlaubt erbrachte Finanzdienstleistungen sowie über nicht zulässig erbrachte Zahlungsdienste unterrichten, wenn Hinweise auf ein solches Verhalten vorliegen.”

Diese gesetzliche Ermächtigungsgrundlage belegt, dass bereits der Verdacht ausreicht, wenn dieser auf Tatsachen basiert. Eine abschließende beweisrechtliche Klärung ist für die Warnung nicht erforderlich. Die Geschwindigkeit der Märkte verlangt nach prompter Information – ein Pluspunkt für aktive Aufsichtsmaßnahmen im digitalen Zeitalter.

Die Psyche der Anleger und die Macht der Täuschung

Betrüger nutzen psychologische Effekte, um potenzielle Kunden zu Investmententscheidungen zu verleiten. Dazu gehören etwa künstliche Verknappung („Nur noch heute verfügbar“), vermeintliche Exklusivangebote oder das Vortäuschen behördlicher Zulassungen. In einem digitalen Umfeld, in dem Visualisierung und Webdesign zunehmend mit Seriosität verwechselt werden, fällt es selbst erfahrenen Anlegern schwer, Authentizität von Betrug zu unterscheiden.

Dr. Schulte hierzu: „Juristische Laien wissen oftmals nicht, dass eine beeindruckende Internetseite keine Erlaubnis der BaFin ersetzt. Die einzige verlässliche Quelle ist die Unternehmensdatenbank der Aufsicht.“

Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden – Prävention und Aufklärung

Die BaFin agiert bei entsprechenden Verdachtsmomenten nicht isoliert. Vielmehr werden auch das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter involviert. Diese Strafverfolgungsbehörden übernehmen die Ermittlungen bei strafbaren Handlungen wie Betrug, Urkundenfälschung und Vermögensdelikten. Hier wird die Schnittstelle zwischen aufsichtsrechtlicher Maßnahme und strafrechtlichem Eingreifen besonders deutlich.

Da sich viele der Anbieter in Drittländern befinden und ihre Identität verschleiern, gestalten sich Ermittlungen jedoch schwierig und langwierig. Dies macht es umso wichtiger, dass Verbraucher wachsam und gut informiert sind.

Verbraucherschutz durch rechtliche Aufklärung

Dr. Thomas Schulte, hilft bei Ihrer Schufa
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt

Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher beginnt unbestreitbar mit Wissen – doch reicht reine Information heute überhaupt noch aus? In einer Zeit, in der digitale Plattformen in Sekunden entstehen und wieder verschwinden können, steht die Gesellschaft vor der Herausforderung, Aufklärung nicht nur zugänglich, sondern auch praxisnah und verständlich zu gestalten. Die BaFin geht dabei neue Wege: Neben klassischen Publikationen setzt sie auf innovative Formate wie den eigenen Podcast „Vorsicht, Betrug“, der gezielt typische Betrugsszenarien im Finanzsektor beleuchtet.

Doch hier stellt sich die juristisch entscheidende Frage: Genügt es, wenn Aufklärung auf freiwilliges Zuhören oder Lesen setzt, oder braucht es verpflichtendere Mechanismen, um Verbraucher wirklich zu erreichen? Schließlich belegen Studien, dass allein 2024 Schäden in Milliardenhöhe durch unseriöse Anbieter im Finanz- und Kryptobereich entstanden sind. Kann ein Podcast diese Lücken schließen – oder ist er nur ein Baustein in einem weitaus größeren Schutzsystem, das Politik und Aufsichtsbehörden grenzüberschreitend ausbauen müssen?

Rechtliche Aufklärung ist damit nicht bloß ein pädagogisches Instrument, sondern ein Kernbestandteil des Verbraucherschutzes. Sie schafft Bewusstsein, sensibilisiert für Warnsignale und gibt Betroffenen die Werkzeuge an die Hand, unseriöse Angebote überhaupt erkennen zu können. Doch bleibt die Herausforderung bestehen: Wie lässt sich ein Mindestmaß an juristischem Verständnis in einer breiten Bevölkerung verankern, die im Alltag weder Zeit noch juristische Expertise hat? Und wie kann verhindert werden, dass dubiose Anbieter diese Informationsdefizite weiterhin gezielt ausnutzen?

Für Juristen, Politik und Aufsichtsorgane bedeutet dies: Verbraucherschutz durch Aufklärung darf nicht als „nice to have“ verstanden werden, sondern muss zu einem integralen Bestandteil einer aktiven Verteidigungsstrategie gegen Finanzkriminalität werden – national wie international.

Haftung und Rückforderung – was geschädigte Anleger tun können

Wenn ein Anleger bereits investiert hat und nun erkennt, dass das Unternehmen keine BaFin-Erlaubnis besitzt, stellt sich die Frage der Rechtsfolgen. In der Praxis ergibt sich daraus häufig die Unwirksamkeit geschlossener Verträge. Nach ständiger Rechtsprechung sind Geschäfte mit nicht zugelassenen Finanzdienstleistern regelmäßig nichtig (§ 134 BGB i.V.m. § 32 KWG).

Das bedeutet: Anleger können geleistete Zahlungen zurückfordern, jedenfalls gegenüber den unmittelbar Beteiligten – oft jedoch mit Stolpersteinen, wenn sich die Anbieter als juristisch oder faktisch insolvent erweisen. Die Einschaltung eines Anwalts ist dann unumgänglich, ebenso wie eine sorgfältige Prüfung zivilrechtlicher, strafrechtlicher und aufsichtsrechtlicher Maßnahmen.

Fazit: Rechtzeitige Rechtsberatung schützt Ihr Vermögen

Die Warnung der BaFin zur Herka AG Bank ist mehr als nur ein Hinweis – sie ist ein Weckruf. Wer sich auf Anbieter des grauen Kapitalmarkts einlässt, ohne die aufsichtsrechtliche Zulassung zu prüfen, riskiert nicht nur sein eigenes Kapital, sondern trägt auch dazu bei, das Vertrauen in die gesamte Banken- und Finanzwelt zu erschüttern. Gerade dieser Reputationsschaden wirkt weit über den Einzelfall hinaus: Wenn Verbraucher wiederholt mit unseriösen Plattformen konfrontiert werden, gerät die Glaubwürdigkeit seriöser Institute ins Wanken.

Deshalb muss dieses Thema sensibler betrachtet und juristisch wie gesellschaftlich aufgearbeitet werden. Aufklärung, konsequente Regulierung und internationale Zusammenarbeit sind unerlässlich, um Anlegerschutz effektiv durchzusetzen. Als erfahrener Rechtsanwalt im Kapital- und Bankrecht sehe ich es als zentrale Aufgabe, Verbraucher nicht nur im Einzelfall zu vertreten, sondern präventiv Strukturen zu schaffen, die solche Risiken eindämmen. Vertrauen ist gut – doch ohne rechtliche Zulassung bleibt es eine gefährliche Illusion.

Autor: Maximilian Bausch, B.Sc. Wirtschaftsingenieur

Maximilian Bausch ist Wirtschaftsingenieur, Reputationsstratege und Gründer von ABOWI Reputation – einer Agentur für digitale Positionierung und Reputationsmanagement. Mit technischem Feinsinn aus seiner Zeit als Industriemechaniker und analytischem Denken aus dem Wirtschaftsingenieurwesen vereint er Bodenhaftung mit digitalem Weitblick. Er entwickelt für Unternehmen passgenaue Kommunikationsstrategien, schreibt über Technologie, Wirtschaft und Online-Reputation – stets praxisnah, klar und mit internationalem Blick.