Rechtsprobleme beim Kontaktabbruch in der Vermögensverwaltung

Die Vermögensverwaltung und Anlageberatung setzen ein hohes Maß an Vertrauen zwischen Mandanten und Beratern voraus. Anleger übergeben nicht nur ihr Kapital, sondern auch die Erwartung, fachgerecht betreut und regelmäßig informiert zu werden. Wenn ein Vermögensverwalter oder Anlageberater den Kontakt unerwartet abbrechen, kann dies erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.

Dr. Thomas Schulte, ein renommierter Rechtsanwalt aus Berlin mit Spezialisierung im Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, skizziert die rechtlichen Rahmenbedingungen, mögliche Ansprüche von Mandanten und notwendige Maßnahmen bei einem solchen Kontaktabbruch.

Rechtliche Grundlagen der Vermögensverwaltung

Die Tätigkeit eines Vermögensverwalters basiert typischerweise auf einem Verwaltungsvertrag, der Elemente eines Werk- oder Dienstvertrags enthält. Zentral sind hierbei die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere die §§ 611 ff. und §§ 675 ff. BGB, welche Dienst- und Geschäftsbesorgungsverträge regeln. Vertragsrechtliche Pflichtverletzungen durch mangelnde Information oder fehlende Kommunikation können Schadenersatzansprüche auslösen.

Auch die spezialgesetzlichen Regelungen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie in der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II legen hohe Standards für die Informations- und Beratungspflichten von Vermögensverwaltern und Anlageberatern fest. „Wer das Kapital eines Mandanten betreut, übernimmt nicht nur eine Finanzdienstleistung, sondern hat eine umfassende Treuepflicht und Aufklärungspflicht“, betont Dr. Schulte.

Pflichten von Vermögensverwaltern und Anlageberatern

Vermögensverwalter und Anlageberater haben weitreichende Pflichten, die sowohl auf vertraglicher als auch auf gesetzlicher Ebene geregelt sind. Eine besonders bedeutsame Pflicht ist die regelmäßige, transparente und verständliche Information des Mandanten über den Stand seines Vermögens und wesentliche Veränderungen.

Dr. Schulte erklärt: „Die Informationspflicht ist keine bloße Nettigkeit – sie ist ein essenzieller Bestandteil der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen des Beraters.“ Dies umfasst insbesondere die Dokumentation von Anlagestrategien, umfassende Risikohinweise und den Schutz vor Interessenkonflikten. Ein Kontaktabbruch kann als schwerwiegende Pflichtverletzung ausgelegt werden und eine außerordentliche Kündigung sowie Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.

Rechtsfolgen eines unerklärlichen Kontaktabbruchs

Wenn sich ein Berater oder Vermögensverwalter plötzlich nicht mehr meldet, kann dies gravierende Folgen für den Mandanten haben. Neben der vertraglichen Dimension, die eine fristlose Kündigung und Schadenersatzforderungen ermöglicht, können auch strafrechtliche Aspekte eine Rolle spielen.

„Wenn ein Anlageberater oder Vermögensverwalter dauerhaft unerreichbar ist, besteht möglicherweise der Verdacht auf Betrug oder Unterschlagung,“ erklärt Dr. Schulte. Strafrechtliche Maßnahmen nach §§ 263 (Betrug) oder 266 (Untreue) StGB könnten in solchen Fällen zur Anwendung kommen.

Möglichkeiten des Mandanten

Mandanten sollten in einer solchen Situation zunächst dokumentieren, welche Kommunikationsversuche unternommen wurden. Daraus kann sich bereits eine Beweisführung ableiten lassen. „Eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung ist ein wichtiger erster Schritt. Bleibt diese unbeantwortet, sollten anwaltliche Schritte geprüft werden,“ rät Dr. Schulte.

Ein erfahrener Rechtsanwalt prüft dabei nicht nur die vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Grundlagen, sondern kann auch gerichtliche Maßnahmen ergreifen, um Ansprüche wie Schadenersatz, Kündigung oder Rückforderungen geltend zu machen.

Weiterhin ist auch eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine wichtige Maßnahme. Die Aufsichtsbehörde überwacht das Verhalten von Finanzdienstleistern und kann Sanktionen verhängen, falls eine Pflichtverletzung festgestellt wird.

Mediation und außergerichtliche Lösungen

Nicht immer ist der Gang vor Gericht die beste Lösung. „Eine außergerichtliche Einigung kann für beide Seiten Vorteile bringen, insbesondere wenn Missverständnisse oder technische Probleme die Ursache des Kontaktabbruchs waren“, gibt Dr. Schulte zu bedenken.

Eine Mediation oder ein anwaltlich begleiteter Vergleich können das Vertrauensverhältnis wiederherstellen oder zumindest eine schnelle wirtschaftliche Lösung herbeiführen. Trotz allem bleibt Vorsicht geboten: Sollte sich der Berater als unseriös erweisen, sind juristische Schritte unumgänglich.

Beispielhafte Fälle aus der Praxis

Ein Anleger berichtete, dass sein Vermögensverwalter über Monate hinweg keine Rückmeldungen gab und auf Anfragen nicht reagierte. Erst nach einer anwaltlichen Mahnung meldete sich der Verwalter mit Verweis auf angebliche technische Probleme. Nach einer außergerichtlichen Einigung wurde dem Mandanten eine Entschädigung zugesprochen.

Ein weiteres Beispiel zeigt, dass auch Anlageberater nicht selten völlig untertauchen. In einem Fall wurde der Berater nicht mehr erreicht, und es stellte sich heraus, dass er auch in anderen Fällen rechtliche Schwierigkeiten hatte. Hier zog der Mandant mit anwaltlicher Unterstützung vor Gericht, konnte den Vertrag fristlos kündigen und Schadenersatzforderungen durchsetzen.

Schlussfolgerung

Die richtige Reaktion auf einen Kommunikationsabbruch hängt stets vom Einzelfall ab. Dr. Schulte empfiehlt: „Mandanten müssen schnell handeln, Fristen setzen und alle relevanten Beweise sichern. Je früher juristischer Beistand hinzugezogen wird, desto besser stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche.“

Autor: Maximilian Bausch

Vielseitig interessiert, weltweit unterwegs und Onlineexperte. Nach einer Ausbildung als Industriemechaniker studiert er Wirtschaftsingenieurwesen. Er schreibt zu technischen und wirtschaftlichen Themen.