Wenn digitale Plattformen grenzenlos locken – wer schützt Anleger, wenn keine Lizenz greift?
Die Digitalisierung des Finanzmarkts bringt nicht nur Innovation, sondern auch wachsende Risiken. Ein aktueller Alarmschlag zeigt sich in der jüngsten Warnung der BaFin gegen die Plattformen tofrof.com und tofro.pro: Diese Websites bieten laut Aufsicht Kryptowerte-Dienstleistungen ohne jegliche Zulassung an – ein klarer Verstoß gegen § 10 Abs. 7 KMAG. Die BaFin betont, dass solche Dienste nur mit ausdrücklicher Genehmigung angeboten werden dürfen – andernfalls liegt ein Verstoß vor.
Dieses Beispiel ist kein Einzelfall: Bereits in mehreren Fällen hat die BaFin Plattformreihen wie jene mit Slogans wie „Steigern Sie Ihr Krypto-Spiel“ oder „Verdienst für deutsche Staatsbürger von 200 bis 950 € pro Tag“ aufgedeckt – allesamt ohne Impressum, Lizenz oder Aufsicht.
Was bedeutet das juristisch?
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Wie wirken sich solche Verstöße konkret auf die Verbraucherrechte und die Schadensabwehr aus?
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Warum bleibt die Regulierung beim digitalen Wettlauf oft technologisch hinterher?
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Und gelingt es der deutschen Aufsicht, Prävention und Durchsetzung schnittstark zu verbinden – oder bleibt sie rechtlich der Realität einen Schritt zurück?
Kryptowerte im Fokus der Aufsicht
Kryptowerte sind inzwischen weitaus mehr als ein digitales Phänomen. Seit der Einführung von Bitcoin und Co. hat sich ein breites Spektrum an virtuellen Vermögenswerten auf dem Markt etabliert. Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet dies sowohl neue Chancen als auch neue Risiken. Juristisch betrachtet handelt es sich bei Kryptowerte-Dienstleistungen oftmals um erlaubnispflichtige Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder – in jüngerer Zeit – nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) geregelt sind. Das KMAG wurde eingeführt, um den Anforderungen der EU-Krypto-Verordnung („Markets in Crypto-Assets Regulation“, kurz MiCAR) gerecht zu werden und damit auch auf nationaler Ebene klare Regeln für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten zu schaffen.
§ 10 Abs. 7 KMAG als Maßstab für die BaFin
Die rechtliche Grundlage für die aktuelle Warnung der BaFin bildet § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Sinngemäß heißt es dort: „Die Bundesanstalt kann die Öffentlichkeit über den Verdacht informieren, dass ein Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis nach diesem Gesetz Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt.“ Diese Vorschrift dient dem präventiven Verbraucherschutz und ermöglicht es der BaFin, zeitnah und unbürokratisch vor möglichen Rechtsverstößen zu warnen – auch ohne dass bereits ein vollständiges Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist.
Dies zeigt deutlich, dass der Gesetzgeber dem Schutz von Anlegern einen hohen Stellenwert beimisst. Die Konsequenz der Informationspflicht ist ein zentraler Aspekt eines funktionierenden Kapitalmarktes. Ohne Vertrauen und Transparenz ist dieser nicht denkbar. Doch viele unerfahrene Nutzer erkennen auf den ersten Blick nicht, welche Regulierungsstandards ein Krypto-Anbieter erfüllen muss.
Mangels BaFin-Erlaubnis drohen strafrechtliche Konsequenzen?
Als erfahrener Berliner Rechtsanwalt im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht weist Dr. Thomas Schulte in diesem Zusammenhang auf die strafrechtliche Brisanz solcher unerlaubter Geschäfte hin: „Wer in Deutschland ohne Erlaubnis Bank- oder Finanzdienstleistungen anbietet, macht sich unter Umständen strafbar. Die zuständige Staatsanwaltschaft kann Verfahren wegen unerlaubter Erbringung von Finanzdienstleistungen nach § 54 KWG einleiten.“
Gerade im Bereich der Kryptowerte, die häufig in einer rechtlichen Grauzone operieren, ist eine sorgfältige Prüfung unerlässlich. „Viele Start-ups im Krypto-Bereich unterschätzen die Anforderungen der BaFin oder versuchen bewusst, diese zu umgehen. Das kann nicht nur für die Betreiber Konsequenzen haben, sondern auch für Anleger, deren investiertes Kapital gefährdet ist“, so Dr. Schulte weiter.
Verbraucherschutz und Sorgfaltspflicht

Aus Sicht des Verbraucherschutzes ist daher besondere Vorsicht geboten. Die BaFin appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, bei der Auswahl von Investment-Plattformen im Internet sorgfältig zu recherchieren. Das beginnt mit einem Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin. Dort kann mit wenigen Klicks geprüft werden, ob ein Anbieter über eine offizielle Lizenz verfügt.
„Gerade im Zeitalter der digitalen Transformation darf die persönliche Sorgfaltspflicht nicht auf Algorithmen abgewälzt werden“, warnt Dr. Schulte. „Verbraucher müssen sich selbst informieren und auch juristisch absichern, bevor sie hohe Summen in vermeintlich lukrative digitale Finanzprodukte investieren.“
Immer wieder neue Betrugskonzepte
Die Welt der Krypto-Investments ist auch für Kriminelle ein interessantes Feld. Die Anonymität vieler Plattformen, der internationale Charakter und die teils fehlende Regulatorik schaffen ideale Bedingungen für betrügerische Machenschaften. Der Hinweis auf die Websites tofrof.com und tofro.pro steht daher beispielhaft für eine ganze Reihe neuer, vergleichbarer Phänomene. Viele dieser Seiten wirken auf den ersten Blick seriös, sind professionell gestaltet, nutzen Testimonials und versprechen überhöhte Renditen. Doch spätestens dann sollten Investoren skeptisch werden.
Ein näherer Blick auf die Struktur dieser Websites zeigt häufig, dass Impressumspflichten nicht erfüllt sind, keine deutsche Niederlassung besteht oder Ansprechpartner nur über Chat-Funktionen erreichbar sind. Besonders kritisch: Oft fehlt ein Hinweis auf die Aufsichtsbehörde oder eine Lizenznummer – ein sicheres Warnsignal.
Was tun bei Verdachtsmomenten?
Wer bereits investiert hat und sich nun unsicher ist, sollte keine Zeit verlieren. Die Beweissicherung ist der erste Schritt, um rechtliche Ansprüche geltend zu machen. Screenshots der Website, Vertragsunterlagen, ein- und ausgehende Zahlungen sowie bekannte Kommunikationsverläufe können entscheidend sein. Dr. Schulte empfiehlt: „Interessierte sollten nicht zögern, sich rechtlich beraten zu lassen. Gerade weil viele Anbieter sich international verstecken, ist eine schnelle und fundierte Reaktion erforderlich.“
In vielen Fällen ist auch eine Anzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft anzuraten. Je nach Struktur der Plattform kann auch ein Vorgehen im Rahmen der internationalen Rechtshilfe notwendig werden.
Rechtlicher Rahmen und internationale Entwicklungen
Der deutsche Gesetzgeber zeigt mit dem KMAG und der Integration der MiCAR-Vorgaben, dass er bereit ist, dem internationalen Charakter von Kryptowerten Rechnung zu tragen. Doch es besteht weiterhin eine zeitliche Lücke zwischen technischer Innovation und deren juristischer Bearbeitung. Während innovative Finanzinstrumente in Echtzeit entwickelt und vermarktet werden, kann es Monate oder sogar Jahre dauern, bis diese regulatorisch erfasst und kontrolliert werden.
Hier ist nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch die Rechtsprechung gefordert, schnell und angepasst zu agieren. So betont Dr. Schulte: „Rechtsfortbildung ist im digitalen Kapitalmarkt unerlässlich. Nur im engen Zusammenspiel zwischen Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz kann ein effektiver Schutz vor Krypto-Betrug erreicht werden.“
Vertrauen durch Rechtssicherheit schaffen
Abschließend bleibt festzuhalten, dass das Vertrauen in digitale Finanzmärkte nur dann bestehen kann, wenn regulatorische Standards durchgesetzt und Verstöße konsequent geahndet werden. Die aktuelle Warnung der BaFin zeigt, dass die Aufsicht wachsam ist und im Rahmen ihrer Möglichkeiten handelt. Doch Prävention allein genügt nicht. Es bedarf auch einer umfassenden Aufklärung und rechtlichen Begleitung – auch deshalb, weil viele Betroffene sich allein nicht in diesem dynamischen Rechtsbereich zurechtfinden können.
Dr. Schulte hierzu: „Gerade in Fällen rund um Betrug im Krypto-Bereich ist es wichtig, emotionslos, strukturiert und schnell zu handeln. Wir helfen, rechtliche Klarheit zu schaffen und fundierte Entscheidungen zu treffen.“
Zusammenfassung und rechtlicher Appell
Die Welt der Kryptowerte fasziniert durch technologische Innovation und die Verheißung schneller Gewinne – doch genau darin liegt ihre größte Gefahr. Wo Regulierung fehlt, öffnet sich ein Raum für Missbrauch, Irreführung und systematischen Betrug. Das geltende Recht ist hier eindeutig: Finanz- und Kryptodienstleistungen dürfen in Deutschland nur nach sorgfältiger Prüfung und ausdrücklicher Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden erbracht werden. Wer diese Schranken ignoriert, stellt sich nicht nur außerhalb der Legalität, sondern riskiert auch gravierende Konsequenzen – von der sofortigen Untersagung des Geschäftsmodells bis hin zu strafrechtlicher Verantwortung. Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet dies, dass Vertrauen allein nicht genügt. Entscheidend ist die Frage: Liegt eine gültige Erlaubnis vor und sind die rechtlichen Rahmenbedingungen transparent erfüllt? Genau an diesem Punkt wird juristische Beratung unverzichtbar. Denn nur durch rechtliche Aufklärung und kritisches Hinterfragen können Verbraucherinnen und Verbraucher sicherstellen, dass sie nicht Opfer von Versprechungen werden, die rechtlich ins Leere laufen. Das Fazit ist damit ebenso klar wie dringlich: Kryptomärkte brauchen Regeln, und nur wer diese Regeln kennt und nutzt, kann die Chancen dieser neuen Anlagewelt ohne existenzielle Risiken wahrnehmen.
Autor: Maximilian Bausch, B.Sc. Wirtschaftsingenieur
Maximilian Bausch ist Wirtschaftsingenieur, Reputationsstratege und Gründer von ABOWI Reputation – einer Agentur für digitale Positionierung und Reputationsmanagement. Mit technischem Feinsinn aus seiner Zeit als Industriemechaniker und analytischem Denken aus dem Wirtschaftsingenieurwesen vereint er Bodenhaftung mit digitalem Weitblick. Er entwickelt für Unternehmen passgenaue Kommunikationsstrategien, schreibt über Technologie, Wirtschaft und Online-Reputation – stets praxisnah, klar und mit internationalem Blick.


