Unerlaubte Finanzgeschäfte aus den USA? Die BaFin warnt vor mgmpartner.de – Verbraucher im Visier dubioser Anbieter – Wenn vermeintliche Geldanlagen zur rechtlichen Grauzone werden: ein Fall für die Finanzaufsicht
Verlockende Angebote, internationale Adressen und das Versprechen schneller Gewinne – so oder ähnlich präsentieren sich viele Finanzplattformen im Internet. Doch nicht immer steckt hinter der professionell wirkenden Fassade auch ein legales Geschäftsmodell. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nun eine deutliche Warnung ausgesprochen: Die Website mgmpartner.de, angeblich mit Sitz im US-amerikanischen Sheridan, bietet Finanzdienstleistungen an, ohne über die erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Für Verbraucher bedeutet das: Höchste Vorsicht ist geboten.
Dr. Thomas Schulte, erfahrener Rechtsanwalt aus Berlin, bewertet den Fall kritisch: „Immer wieder werden unerfahrene Anleger durch seriös wirkende Webseiten in die Irre geführt. Sobald keine Lizenz nach deutschem Recht vorliegt, befinden sich Investoren rechtlich auf dünnem Eis – ihr Geld ist gefährdet, und oft gibt es keine Ansprechpartner oder Rückforderungsmöglichkeiten.“
Dieser Fall zeigt erneut, wie raffiniert internationale Anbieter versuchen, geltendes deutsches Recht zu umgehen – und wie wichtig eine starke Aufsicht und rechtliche Aufklärung für den Schutz der Verbraucher ist.
Rechtliche Grundlage der BaFin-Warnung
Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Dieser Paragraph ermöglicht es der BaFin, die Öffentlichkeit über Unternehmen zu informieren, die ohne Genehmigung unerlaubte Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreiben. Der Gesetzgeber hat diese Regelung eingeführt, um Anleger und Verbraucher vor möglichen Betrugsmaschen oder unseriösen Angeboten zu schützen.
“Die BaFin ist eine Institution mit weitreichenden Befugnissen zum Schutz des Finanzmarktes,” erklärt Dr. Thomas Schulte. “Ihre Warnungen sollten Investoren stets ernst nehmen, da sie oft auf fundierten Ermittlungen beruhen.”
Verdacht auf illegale Finanzdienstleistungen
Im vorliegenden Fall besteht der Verdacht, dass MGM Partner über seine Website mgmpartner.de ohne entsprechende Lizenz Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbietet, insbesondere als Vermittler von Festgeldanlagen. Solche Angebote zu unterbreiten, ohne eine Genehmigung in Deutschland zu besitzen, verstößt gegen das deutsche Kreditwesengesetz.
Nach § 32 KWG benötigt jeder, der gewerblich oder in einem erheblichen Umfang Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen anbietet, eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Ohne diese Erlaubnis handelt es sich um unerlaubte Bankgeschäfte, die straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Risiken für Verbraucher
Für Anleger kann ein Investment in dubiose Finanzangebote erhebliche Gefahren bergen. “Nicht autorisierte Anbieter agieren oft außerhalb regulatorischer Standards und es besteht ein hohes Risiko für Kapitalverluste,” betont Dr. Schulte. Die Behörden, darunter die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA), raten deshalb zur äußersten Vorsicht.
Anleger sollten insbesondere misstrauisch sein, wenn Anbieter unrealistisch hohe Renditen versprechen oder wenn eine schnelle Entscheidung zur Investition gefordert wird. “In solchen Situationen ist sorgfältige Recherche unerlässlich – niemand sollte sein Geld leichtfertig aufs Spiel setzen,” so Dr. Schulte weiter.
Straf- und zivilrechtliche Folgen für Anbieter
Wer in Deutschland ohne die erforderliche BaFin-Erlaubnis Finanzdienstleistungen erbringt, muss mit empfindlichen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. § 54 KWG sieht für unerlaubte Bankgeschäfte Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor. Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen von betroffenen Anlegern.
“In meiner langjährigen Praxis habe ich zahlreiche Fälle von unerlaubten Finanzdienstleistungen erlebt,” sagt Dr. Schulte. “Viele Anbieter unterschätzen das Risiko der Strafverfolgung und die rechtlichen Konsequenzen.”
Schutzmechanismen für Verbraucher
Um betrügerische oder unautorisierte Finanzangebote frühzeitig zu erkennen, sollten Verbraucher einige grundlegende Vorsichtsmaßnahmen beachten:
- Die BaFin-Liste konsultieren: Die BaFin führt eine Liste bekannter nicht lizenzierter Finanzdienstleister.
- Die Angaben des Anbieters überprüfen: Unsere Erfahrung zeigt, dass betrügerische Anbieter oft gefälschte Adressen oder angebliche Firmensitze in Offshore-Gebieten nutzen.
- Keine voreiligen Investitionsentscheidungen treffen: Seriöse Anbieter lassen ihren Kunden Zeit, sich umfassend zu informieren.
Täuschung durch angebliche Seriosität
Betrüger arbeiten oft mit Fake-Identitäten und geben sich als lizenzierte Finanzmakler aus. Sie täuschen vor, dass ihre Plattformen von Finanzaufsichtsbehörden beaufsichtigt werden oder sogar im Handelsregister eingetragen sind. „Diese Form der Irreführung ist besonders perfide, da sie gezielt das Vertrauen potenzieller Anleger erschleicht“, erklärt Dr. Schulte. Die Täter nutzen dabei auch die Namen seriöser Unternehmen, indem sie die Identität unschuldiger Firmen oder Personen fälschen.
Datenmissbrauch durch falsche Werbung
Um an Kontakte von Interessenten zu gelangen, setzen Betrüger auf aggressive Werbemaßnahmen über soziale Medien, Spam-E-Mails oder gefälschte Nachrichtenberichte. Prominente Gesichter und bekannte Medienlogos werden unrechtmäßig genutzt, um Glaubwürdigkeit vorzutäuschen. Nutzer, die auf solche Anzeigen hereinfallen, geben oft unbewusst persönliche Daten preis, die anschließend für weitere kriminelle Zwecke missbraucht werden können.
Gefälschte Handelskonten und angeblicher Gewinn
Nach der ersten Einzahlung erhalten Anleger Zugriff auf ein Online-Handelskonto, welches gefälschte Handelsbewegungen und angebliche Gewinne anzeigt. Tatsächlich sind diese „Profite“ jedoch nur Zahlen auf dem Bildschirm, die von den Betrügern manipuliert wurden. „Hier wird mit psychologischen Tricks gearbeitet, um Anleger zu weiteren Zahlungen zu bewegen“, erklärt Dr. Schulte. Besonders perfide ist, dass Auszahlungsgesuche oft mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt werden, um die Opfer weiter zum Investieren zu bewegen.
Rechtliche Grundlagen und Verbraucherschutz
Nach deutschem Recht stellt eine solche Täuschung einen Betrug gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Anleger, die Opfer solcher Machenschaften wurden, sollten unverzüglich Strafanzeige bei den zuständigen Behörden stellen. Zudem können sie versuchen, über Bankinstitute oder Kryptobörsen Rückbuchungen beziehungsweise Rückverfolgungen einzuleiten. „Rechtlich gesehen haben Betroffene leider nur geringe Chancen, ihr Geld zurückzuerhalten, weil betrügerische Plattformbetreiber meist aus dem Ausland operieren und anonym bleiben“, fügt Dr. Schulte hinzu. Dennoch gibt es Maßnahmen, um sich präventiv zu schützen.
Wie sich Anleger schützen können
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich vor betrügerischen Handelsplattformen zu schützen. Eine grundlegende Regel ist es, niemals persönliche Daten ohne genaue Prüfung einer Plattform preiszugeben. Zudem sollte immer überprüft werden, ob eine Lizenzierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder andere europäische Finanzaufsichtsbehörden vorliegt. Ein fehlendes oder falsches Impressum einer Website sollte ebenfalls Verdacht erregen. „Ein seriöses Finanzunternehmen hat ein klares Impressum mit einer realen Adresse“, erklärt Dr. Schulte.
Vorsicht bei Fernwartungstools und manipulativem Verhalten
Betrüger versuchen oft, per Fernwartungssoftware direkten Zugriff auf die Computer und Smartphones ihrer Opfer zu erlangen. Dadurch können sie nicht nur Daten stehlen, sondern auch unbefugt Transaktionen durchführen. Solche Zugriffsanfragen sollten unter keinen Umständen akzeptiert werden. „Wenn jemand versucht, Druck auf Sie auszuüben oder schnelle Entscheidungen verlangt, ist äußerste Skepsis geboten“, rät Dr. Schulte.
Gefahr zusätzlicher Betrugsmaschen nach dem Verlust
Ein weiteres Problem, das Betroffene trifft, sind Folge-Betrugsmaschen. Nach einiger Zeit werden die Opfer erneut kontaktiert mit dem Hinweis, man habe ihr verlorenes Geld zurückholen können. Allerdings müsse erst eine Gebühr für Steuern oder Verwaltungsaufwand gezahlt werden. „Dies ist eine erneute Täuschung – es gibt keinerlei seriöse Firmen oder Behörden, die Geld im Voraus verlangen, um angeblich verlorene Gelder zu retten“, stellt Dr. Schulte klar.
Was Betroffene tun sollten
Sobald ein Betrug vermutet wird, sollten Anleger alle Kommunikation mit der Plattform dokumentieren und so viele Beweise wie möglich sichern. Dies kann helfen, juristische Schritte einzuleiten. Die zuständigen Verbraucherschutzstellen und Finanzaufsichtsbehörden sollten umgehend informiert werden. Ein frühzeitiger Kontakt zu einem Anwalt für Kapitalmarktrecht kann zudem helfen, mögliche zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen und eine gezielte Rechtsstrategie zu entwickeln.
Ausblick und Handlungsempfehlung
Die zunehmende Digitalisierung des Handels bringt viele neue Risiken mit sich. Online-Betrüger agieren immer raffinierter und nutzen moderne Technologie, um glaubhaft zu wirken. Wer investieren möchte, sollte deshalb höchste Vorsicht walten lassen und sich genau über Anbieter informieren. „Der beste Schutz gegen Betrug ist Aufklärung und gesunder Menschenverstand. Je mehr Menschen über diese Methoden Bescheid wissen, desto schwieriger wird es für Kriminelle, neue Opfer zu finden“, erklärt Dr. Schulte.
Fazit und rechtliche Unterstützung
Die aktuelle BaFin-Warnung zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung von Finanzangeboten ist. Dr. Thomas Schulte rät Anlegern stets dazu, sich bei Unsicherheiten professionelle rechtliche Beratung zu holen. “Die rechtzeitige Einholung juristischen Rats kann Anleger vor hohen finanziellen Schäden schützen,” so der erfahrene Jurist. Wer Fragen zum Thema Finanzdienstleistungen oder zur Legalität eines Angebots hat, kann sich jederzeit an die Kanzlei Dr. Schulte wenden.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Malteserstrasse 170
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Autor: Maximilian Bausch
Vielseitig interessiert, weltweit unterwegs und Onlineexperte. Nach einer Ausbildung als Industriemechaniker studiert er Wirtschaftsingenieurwesen. Er schreibt zu technischen und wirtschaftlichen Themen.