Mahnung von Euro-Invest-Inkasso für Norifin Finanzmanagement-Paket

Die Norifin UG, die Problematik fragwürdiger Forderungen – Rechtliche Einschätzung von Dr. Thomas Schulte

Die Norifin UG (haftungsbeschränkt) sorgt mit ihren Forderungen gegenüber Kunden für Unruhe. Bereits seit Längerem mehren sich Stimmen, die die Praktiken des Unternehmens kritisch hinterfragen. Doch was genau steckt hinter diesen Forderungen, und wie sollten Betroffene darauf reagieren? Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt aus Berlin und Experte für Verbraucherrecht, beleuchtet die rechtlichen Aspekte und gibt Handlungsempfehlungen.

Das Geschäftsmodell der Norifin UG – Klare Abgrenzung nötig

Die Norifin UG bietet auf ihrer Webseite verschiedene Finanzdienstleistungen an. Kunden, die sich auf deren Online-Portal einloggen, erhalten Informationen und Tools zur Optimierung ihrer Finanzen. Dabei stellt das Unternehmen Inhalte zur Verbesserung der eigenen Bonität, Unterstützung beim Schuldenabbau sowie Informationen zu Krediten und Versicherungen bereit. Dies klingt auf den ersten Blick nach einem sinnvollen Angebot. Doch viele Kunden berichten, dass sie sich der Höhe der Kosten erst viel später bewusst werden.

„Die entscheidende Frage ist, ob die Kunden eine transparente Willenserklärung abgegeben haben oder ob sie in eine Zahlungsverpflichtung gedrängt wurden“, stellt Dr. Thomas Schulte klar. Nach deutschem Recht müssen kostenpflichtige Verträge klar gekennzeichnet und für den Verbraucher eindeutig sein. Die sogenannte Button-Lösung des § 312j BGB schreibt vor, dass eine Zahlungsverpflichtung nur dann wirksam entsteht, wenn der Nutzer bei einer Online-Bestellung explizit darauf hingewiesen wird und durch eine entsprechend beschriftete Schaltfläche („zahlungspflichtig bestellen“) seine Zustimmung erteilt.

Zweifelhafte Mahnungen der Euro-Invest-Inkasso GmbH

Bei ausbleibenden Zahlungen werden Kunden von der Euro-Invest-Inkasso GmbH kontaktiert. Dieses Inkassounternehmen, das in Nürnberg ansässig ist, setzt auf schnelle Forderungsbeitreibung. Dabei steigen die Kosten für den Verbraucher oftmals erheblich, da neben der eigentlichen Hauptforderung weitere Gebühren wie Verzugszinsen und Inkassokosten anfallen.

„Erhalten Betroffene Mahnungen von Inkassounternehmen, sollten diese keinesfalls ignoriert werden – allerdings auch nicht vorschnell zahlen“, rät Schulte. Verbraucher haben das Recht, die Forderung zu prüfen. Oft erweist sich nach genauer Durchsicht der Vertragsunterlagen, dass entweder keine gültige Verpflichtung besteht oder inkassierte Beträge unangemessen hoch sind.

Nach § 286 Abs. 1 BGB gerät ein Schuldner nur in Verzug, wenn ihm zuvor eine ordnungsgemäße Mahnung zugegangen ist. Fehlt eine solche oder ist die Forderung unklar, besteht keine Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen oder Inkassogebühren. Die Erfahrung zeigt, dass gerade bei Portalen wie dem der Norifin UG Zweifel an der Transparenz des Vertragsschlusses bestehen.

Gerichtliches Mahnverfahren – Was bedeutet dies für Betroffene?

Sollten Mahnungen und Zahlungsaufforderungen unbeachtet bleiben, droht ein gerichtliches Mahnverfahren. Dieses wird in Deutschland nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) durchgeführt und kann für Verbraucher schwerwiegende Folgen haben.

„Sobald ein Mahnbescheid vorliegt, haben Verbraucher zwei Wochen Zeit, diesem zu widersprechen“, erklärt Schulte. Lässt man diese Frist verstreichen, wird die Forderung rechtskräftig tituliert, was im schlimmsten Fall Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie eine Kontopfändung oder Schufa-Einträge nach sich ziehen kann. Eine rechtliche Beratung ist daher unerlässlich.

Viele Verbraucher sind sich nicht bewusst, dass sie durch einen einfachen Widerspruch das Verfahren stoppen können. Nach § 694 Abs. 1 ZPO muss ein Widerspruch gegen einen Mahnbescheid nicht begründet werden. Dies verschafft Betroffenen erst einmal wertvolle Zeit, um die Sachlage juristisch durch einen Anwalt prüfen zu lassen.

Täuschung von Verbrauchern – Vertragsabschluss wirklich freiwillig?

In vielen Fällen bestehen erhebliche Zweifel, ob den Verbrauchern tatsächlich bewusst war, dass sie sich für ein kostenpflichtiges Angebot angemeldet haben. Ein Vertrag ist gemäß § 305c Abs. 1 BGB unwirksam, wenn überraschende Klauseln enthalten sind, mit denen der Kunde nicht rechnen musste. Gerade wenn auf einer Webseite groß mit kostenlosen Finanzhilfen geworben wird, eine Kostenpflicht aber erst im Kleingedruckten erwähnt wird, könnte eine solche überraschende Klausel vorliegen.

Dr. Thomas Schulte sieht hier einen großen Ansatzpunkt für mögliche rechtliche Gegenmaßnahmen: „Wenn Kunden davon ausgehen, eine unverbindliche Registrierung vorzunehmen, darf ihnen nicht plötzlich eine teure Rechnung präsentiert werden. Solche Tricksereien sind aus meiner Sicht nicht rechtskonform und angreifbar.“

Wie sollten sich Betroffene verhalten?

Wer eine Zahlungsaufforderung der Norifin UG oder der Euro-Invest-Inkasso GmbH erhalten hat, sollte sich rechtlichen Rat suchen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen, je nach Fallkonstellation.

Ersten Mahnungen sollte in jedem Fall widersprochen werden, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung bestehen. Da Inkassobüros in der Regel nicht die rechtskräftige Beurteilung einer Forderung vornehmen können, sondern lediglich beauftragt werden, Geld einzutreiben, kann ein gut begründeter Widerspruch oft bereits zum Stopp weiterer Maßnahmen führen.

Verbraucherschützer raten zudem häufig dazu, Auskunft über die Vertragsgrundlage zu verlangen. Gemäß § 675d BGB müssen Dienstleister klar darlegen, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage sie ihre Forderungen erheben. Fehlt eine eindeutige Vertragsgrundlage, könnte sich für den Betroffenen eine gute Verteidigungsmöglichkeit ergeben.

Fazit – Vorsicht geboten!

Die Praxis der Norifin UG und der angeschlossenen Euro-Invest-Inkasso GmbH zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, Vertragsbedingungen genau zu prüfen. Verbraucher sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und bei Zweifeln fachkundigen Rat einholen.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte betont abschließend: „In vielen Fällen lassen sich unberechtigte Forderungen erfolgreich abwehren. Wer eine Zahlungsaufforderung erhält, sollte sich nicht einschüchtern lassen, sondern gezielt dagegen vorgehen.“

Wer Hilfe benötigt, sollte sich direkt an einen erfahrenen Anwalt wenden, um unberechtigte Forderungen abzuwehren und rechtliche Schritte gezielt zu planen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass schnelles und überlegtes Handeln die besten Erfolgsaussichten bietet.