Erfolgreicher SCHUFA-Widerspruch: Löschung eines Negativmerkmals und Schmerzensgeld gegen Riverty Services GmbH

Erfolg bei SCHUFA-Widerspruch: Negativer Eintrag gelöscht, Schmerzensgeld gezahlt

Die Pest der SCHUFA-Fehleinträge: Wenn ein falscher Eintrag Existenzen zerstört

Ein einziger fehlerhafter SCHUFA-Eintrag kann alles ruinieren: den Traum vom Eigenheim, die berufliche Zukunft, sogar alltägliche Dinge wie einen Handyvertrag. Betroffene geraten oft unverschuldet in eine finanzielle Sackgasse, während Banken und Vermieter ihnen die Tür vor der Nase zuschlagen. Doch wehren lohnt sich!

Dr. Thomas Schulte, erfahrener Rechtsanwalt aus Berlin, kämpft seit Jahrzehnten für Menschen, die Opfer ungerechtfertigter SCHUFA-Einträge wurden. Ein aktueller Fall zeigt, wie entscheidend juristischer Beistand ist: Ein Freiberufler setzte sich erfolgreich gegen einen negativen Eintrag zur Wehr. Das Ergebnis? Die Löschung wurde durchgesetzt – und obendrauf gab es Schmerzensgeld. “Viele glauben, sie seien machtlos. Doch das Gegenteil ist der Fall: Mit der richtigen Strategie lassen sich ungerechtfertigte Einträge nicht nur löschen, sondern auch finanzielle Entschädigungen erstreiten”, so Dr. Schulte.

Hintergrund: Falscher SCHUFA-Eintrag mit gravierenden Folgen

Ein freiberuflicher Grafiker verlor unerwartet seine Visa-Kreditkarte. Die comdirect, eine Marke der Commerzbank AG, kündigte ihm außerdem die gesamte Geschäftsbeziehung. Der Grund: ein negativer SCHUFA-Eintrag. Die Riverty Services GmbH hatte ihn wegen einer angeblichen offenen Forderung von 1.620 Euro für die E.ON Energie Deutschland GmbH veranlasst.

Solche SCHUFA-Negativeinträge können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Banken, Vermieter und Geschäftspartner verlassen sich auf diese Informationen, um die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden einzuschätzen. Selbst geringe Forderungen können Kredite verhindern oder Verträge beenden.

Eigenständige Löschungsversuche scheitern – Anwalt notwendig

Der Betroffene setzte sich zunächst selbst mit der SCHUFA auseinander. Seine Anträge wurden jedoch routinemäßig abgelehnt. Statt einer Klärung riet man ihm, die Forderung einfach zu bezahlen – ungeachtet ihrer Berechtigung.

Er zog daraufhin die auf SCHUFA-Recht spezialisierte Kanzlei Dr. Schulte hinzu. Sie prüfte den Fall gründlich und setzte gezielt Maßnahmen durch, um die Löschung des Eintrags zu erreichen und Unterlassungs- sowie Beseitigungsansprüche geltend zu machen.

Erfolg: Löschung, Schmerzensgeld und Erstattung der Anwaltskosten

Dank des juristischen Einschreitens löschte die SCHUFA den Eintrag sofort. Die Riverty Services GmbH widerrief ihre Forderung mit der Begründung, es habe sich um “Datenmissbrauch durch Dritte” gehandelt. Zusätzlich übernahm das Unternehmen:

  • die Anwaltskosten in Höhe von 540,50 Euro
  • eine Schmerzensgeldzahlung von 1.000 Euro

Die comdirect machte daraufhin ihre Entscheidung rückgängig. Der Freiberufler erhielt seine Kreditkarte zurück und konnte erneut seinen bisherigen Dispokredit nutzen.

Fazit: Schnelles juristisches Handeln schützt vor finanziellen Schäden

Dieser Fall zeigt, dass sich engagierte rechtliche Schritte auszahlen. Wer von einem fehlerhaften SCHUFA-Eintrag betroffen ist, sollte seine Rechte genau prüfen und bei Bedarf juristische Unterstützung suchen. Unberechtigte Negativeinträge können schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben, sei es durch gekündigte Kredite oder belastete Geschäftsbeziehungen.

Durch die Löschung seines Eintrags konnte der Freiberufler seinen finanziellen Ruf wiederherstellen – und erhielt zusätzlich eine Entschädigung. Wer entschlossen handelt, hat gute Chancen, sich erfolgreich gegen falsche Eintragungen zu wehren.

Rechtslage und Bedeutung für Verbraucher

Das Urteil zeigt, dass SCHUFA-Einträge nicht willkürlich vorgenommen werden dürfen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt strengen Vorschriften:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO: Die Verarbeitung ist nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt und die Interessen der betroffenen Person nicht überwiegen.
  • § 31 BDSG: Ein Negativeintrag ist nur dann zulässig, wenn die Forderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder nach einer qualifizierten Mahnung fällig ist.
  • Art. 17 DSGVO (“Recht auf Vergessenwerden”): Betroffene haben das Recht, unrechtmäßig gespeicherte Daten löschen zu lassen.

Was Verbraucher tun können

Wenn Sie von einem unberechtigten SCHUFA-Eintrag betroffen sind, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. SCHUFA-Selbstauskunft einholen – Fordern Sie eine kostenlose Auskunft über Ihre gespeicherten Daten an.
  2. Prüfung des Eintrags – Überprüfen Sie, ob der Eintrag rechtmäßig ist.
  3. Widerspruch einlegen – Reichen Sie einen schriftlichen Widerspruch bei der SCHUFA und dem meldenden Unternehmen ein.
  4. Frist setzen – Fordern Sie eine Klärung innerhalb von zwei bis vier Wochen.
  5. Rechtliche Schritte prüfen – Sollte keine Löschung erfolgen, ziehen Sie eine Klage in Betracht.

Weitere Urteile zur SCHUFA

Neben dem Fall der Postbank gibt es zahlreiche weitere Urteile, die Verbraucherrechte stärken:

  • Amtsgericht München (Az. 274 C 21110/24): SCHUFA wurde zur Löschung eines unrechtmäßigen Eintrags verurteilt.
  • Landgericht München I (Az. 7 O 118/24): Speicherung von Positivdaten durch Mobilfunkanbieter ohne Einwilligung unzulässig.
  • Oberlandesgericht Hamburg (Az. 13 U 70/23): Schadenersatz in Höhe von 4.000 Euro wegen falscher SCHUFA-Meldung.

Fazit: Verbraucher sind nicht schutzlos

Das Urteil gegen die Postbank zeigt, dass Verbraucher sich erfolgreich gegen unrechtmäßige SCHUFA-Einträge wehren können. Wer betroffen ist, sollte seine Rechte kennen und konsequent durchsetzen. Lassen Sie sich nicht durch fehlerhafte Einträge Ihre finanzielle Zukunft verbauen!

Kontaktieren Sie uns

Dr. Thomas Schulte, erfahrener Rechtsanwalt aus Berlin, steht Ihnen bei SCHUFA-Problemen zur Seite. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung:

Telefon: +49 (0) 30 – 22 19 220 20
E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de
Website: www.dr-schulte.de

Lassen Sie nicht zu, dass fehlerhafte SCHUFA-Einträge Ihre Kreditwürdigkeit beeinträchtigen. Jetzt handeln!