Die Swiss Gold Treuhand AG (SGT AG) aus Zug in der Schweiz steht im Zentrum eines sich ausweitenden Finanzskandals. Die drohende Einstellung des Konkursverfahrens mangels Vermögensmasse sowie die Verstrickung weiterer Unternehmen wie die SGB Vault AG und die SWM AG haben Anleger in Unruhe versetzt. Die ersten Erkenntnisse weisen auf massive Unregelmäßigkeiten und fragwürdige Strukturen hin, welche mittlerweile die Aufmerksamkeit der Finanzmarktaufsicht und der Strafverfolgungsbehörden auf sich gezogen haben.
Die drohende Einstellung des Konkursverfahrens lässt geschädigte Anleger ohne Hoffnung auf eine Rückerstattung zurück. Bislang gingen Betroffene davon aus, dass durch das Verfahren zumindest Teile ihrer Investitionen wiederbeschafft werden könnten. Doch nun zeigt sich: Die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Vermögenswerte fließen nicht in die Konkursmasse ein, sondern werden gesondert im Strafverfahren behandelt. Damit dürften die Gläubiger der SGT AG leer ausgehen. Es bestünde zwar die Möglichkeit, durch einen Kostenvorschuss das Konkursverfahren doch noch durchzuführen, allerdings müsste dafür eine größere Gruppe von Geschädigten eine beachtliche Summe aufbringen, was aus Erfahrungswerten heraus eher unwahrscheinlich erscheint.
Eine Alternative für betroffene Anleger bestünde darin, sich als Privatkläger bei der zuständigen Bundesanwaltschaft in Lugano zu melden. Damit könnten sie potenziell von den beschlagnahmten Vermögenswerten profitieren. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf hat sich auf die Unterstützung geschädigter Anleger fokussiert und bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Besonders für Kunden, die weder gegen Treuhänder noch gegen Vermittler vorgehen wollen oder können, dürfte dieser Weg einen der wenigen Hoffnungsschimmer darstellen.
Besonders brisant ist die Erkenntnis, dass ein Großteil der von Anlegern eingezahlten Gelder offenbar nie bei der SGT AG in der Schweiz angekommen ist. Nach den Nachforschungen der Kanzlei Bender & Pfitzmann tauchten erhebliche Unregelmäßigkeiten auf. Bereits kurz nach Überweisungen wurden Einzahlungsbestätigungen ausgestellt, bei denen inzwischen starke Zweifel angebracht sind, ob sie tatsächlich von der SGT AG stammen und ob das angegebene Gold jemals erworben wurde. Vor Ort zeigte sich, dass es sich bei der SGT AG in Zug lediglich um eine Briefkastenfirma handelt, die weder operative Geschäftsstrukturen noch eine Verwaltung innerhalb der Schweiz vorweisen kann.
Stattdessen scheint die Internationale Partner Service GmbH (IPS GmbH) mit Sitz in Hof für zentrale Abläufe verantwortlich gewesen zu sein. Diese war offenbar nicht nur für die Bearbeitung der SGT-Verträge zuständig, sondern ebenfalls für die Abwicklung von Anträgen der SGB Vault AG, der Safe Pension AG und der SWM AG. Dabei fiel auf, dass für die Bearbeitung fast identisches Personal eingesetzt wurde, was auf eine enge Verflechtung der Unternehmen untereinander hindeutet.
Die SGB Vault AG fiel zuletzt ins Visier der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Diese setzte mit einer superprovisorischen Verfügung eine Untersuchungsbeauftragte ein und ermächtigte sie, anstelle der bisherigen Organverantwortlichen zu handeln. Dennoch scheint es sich auch hierbei, um eine leere Hülle zu handeln, die kaum Aussicht auf eine Rückerstattung von Kundengeldern bietet. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in einer Wohnsiedlung und nicht in einer offiziellen Geschäftsadresse, was die Seriosität weiter infrage stellt.
Besonders problematisch sind jene Anleger, denen empfohlen wurde, ihre Verträge von der SGT AG auf die SGB Vault AG zu übertragen – eine Praxis, die allgemein als „Umdeckung“ bezeichnet wird. Hier gibt es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass bei diesen Übertragungen tatsächlich wirtschaftliche Werte – sei es in Form von Gold oder Geld – bewegt wurden. Diese Verträge scheinen also von fraglichem Wert zu sein.
Aber nicht nur „Umdecker“-Kunden sind betroffen. Es gibt auch Anleger, die direkt bei der SGB Vault AG einzahlten, in der Erwartung, Goldkaufs- und Lagerverträge mit einem seriösen Unternehmen abzuschließen. Interessant ist, dass die Vertragsmuster nahezu identisch mit denen der SGT AG sind, was erneut auf eine starke Verflechtung der Unternehmen und deren Vertrieb hindeutet. Hier stellt sich die Frage, ob geschädigte Investoren ihre Verträge noch rechtzeitig überprüfen und gegebenenfalls anfechten können.
Ein weiteres Unternehmen im Verbund ist die SWM AG, die ebenfalls unter die Lupe genommen werden sollte. Im Unterschied zu den bisherigen Unternehmen setzt sie auf lange Vertragslaufzeiten von mehr als zehn Jahren mit anfänglich hohen Verwaltungskosten und hohen Vertriebsprovisionen. Dadurch wird eine vorzeitige Kündigung für den Anleger wirtschaftlich unattraktiv, da diese mit erheblichen Abschlägen verbunden wäre. Weiterhin besteht das Risiko, dass die SWM AG nach Ablauf der Vertragslaufzeit möglicherweise gar nicht mehr existiert.
Dr. Johannes Bender, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, weist darauf hin, dass diese Art hoher „Upfront“-Kosten bereits vom Bundesgerichtshof bei Lebensversicherungsverträgen bemängelt wurden. Hier wurde entschieden, dass solche Kosten über die gesamte Laufzeit verteilt werden müssen und nicht direkt zu Vertragsbeginn abgezogen werden dürfen. Anleger sollten daher ihre Verträge fachanwaltlich prüfen lassen, um ihre Optionen auszuloten.
Dieser Fall bringt ein weiteres Mal hervor, wie wichtig eine gründliche Prüfung von Finanzprodukten ist, insbesondere wenn es um Edelmetallinvestments geht. Derartige Strukturen, die auf Briefkastengesellschaften basieren, sind für Anleger schwer durchschaubar und bergen erhebliche Risiken.
Nun bleibt abzuwarten, wie sich die Ermittlungen weiterentwickeln und ob es noch Wege gibt, zumindest einen Teil des Schadens zu kompensieren. Geschädigte Anleger sollten nicht zögern, ihre Verträge professionell prüfen zu lassen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt kann entscheidend sein, um rechtliche Möglichkeiten nicht zu versäumen.
Für alle Betroffenen stehen erfahrene Experten bereit, um in dieser juristisch komplexen Situation Unterstützung zu leisten.
Autor: Maximilian Bausch
Vielseitig interessiert, weltweit unterwegs und Onlineexperte. Nach einer Ausbildung als Industriemechaniker studiert er Wirtschaftsingenieurwesen. Er schreibt zu technischen und wirtschaftlichen Themen.