Berufshaftpflichtversicherung – die Zwangs-Versicherung für den Anwalt

Hinweise von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Autor Valentin Schulte

Anwälte müssen informiert und organisiert sein. Sie müssen zu jeder Zeit alles Wichtige zu den Fällen ihrer Mandanten im Blick haben. Keine leichte Aufgabe. Da kommt es schnell zu Fehlern. Für solche Fehler, die sich meist als zu vertretende Pflichtverletzungen gestalten, müssen Anwälte versichert sein. Die Rede ist von einer Berufshaftpflichtversicherung.

Allgemeines zur Berufshaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufe, wo das Risiko erhöht ist, dass Fehler zu Vermögensschäden führen. Neben Rechtsanwälten sind es beispielsweise Steuerberater, die eine solche Versicherung in Anspruch abschließen (müssen).

Im Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung, die das Unternehmen mit allen Mitarbeitern schützt, schützt eine Berufshaftpflichtversicherung spezielle Berufe bei ihrer Ausübung. Diese Versicherung deckt neben Vermögensschäden auch Sach- beziehungsweise Personenschäden ab. Neben diesem Schutz übernimmt die Versicherung auch die Schadensabwehr. Das heißt, dass die Versicherung prüft, ob Schadensersatzforderungen gerechtfertigt sind.

§51 BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung

Es ist nicht nur ratsam sich als Anwalt eine Versicherung zu suchen, es ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs ist fachlich sehr anspruchsvoll, sodass es oft zu Fehlern kommen kann und diese gesetzliche Pflicht somit auch sinnvoll ist. Die Pflicht zur Versicherung ist in § 51 der Bundesrechtsanwaltsverordnung (BRAO) geregelt. Der Anwalt muss für die gesamte Dauer seiner Zulassung eine Berufshaftpflichtversicherung aufrecht halten. Ein Wegfall dieser Versicherung führt zum Widerrufsgrund der Zulassung. Die Versicherung muss den Anwalt vor jedweden Pflichtverletzungen, die seinerseits entstehen können, schützen. 

Valentin Schulte - Berufshaftpflicht
Valentin Schulte – Berufshaftpflicht

Inhalt der Versicherungspflicht

Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, unverzüglich im Falle eines vorliegenden Versicherungsfalls die Versicherung schriftlich davon zu unterrichten. Dies muss innerhalb von einer Woche ab Kenntnis des Versicherungsfalls geschehen. Ein solcher Fall liegt schon dann vor, wenn mögliche anwaltliche Fehler erkannt werden. Es muss nicht unbedingt zum Schaden gekommen sein. Die Möglichkeit der Schadensverursachung ist ausreichend.

Verletzungen dieser Pflicht führen zur Leistungsfreiheit des Versicherers.

Neuerungen ab dem 01.08.2022

Ab September 2022 tritt die große BRAO-Reform in Kraft. Eine wesentliche Änderung ist, dass zukünftig jede Rechtsanwaltssozietät als Berufsausübungsgesellschaft verpflichtet ist, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und während der Dauer ihrer Tätigkeit aufrecht zu halten. Davon sind sämtliche Rechtsformen betroffen. Egal, ob es sich um eine zugelassene oder nicht zugelassene Berufsausübungsgesellschaft handelt; Die Versicherungspflicht besteht.

Ebenfalls wird kein Unterschied zwischen haftungsbeschränkten und nicht haftungsbeschränkten Gesellschaften gemacht. Es reicht nicht mehr aus, wenn nur die Rechtsanwälte einer GbR eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten.

Zu unterscheiden sind dabei Berufsausübungsgesellschaften von Bürogemeinschaften. Für letztere gilt diese Pflicht nicht. Ob eine solche vorliegt, sollte mit dem Versicherer geklärt werden.

Versicherungen für fehlerhaftes Handeln sind ein guter Schutz gegen Fehler des Rechtsanwalts. Da es sich um eine Zwangsversicherung handelt, kann der Mandant sicher sein.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte gilt als Experte und wurde schon 2007 von der Zeitschrift Capital als sehr erfahren empfohlen. Er hat im Laufe der Jahre Tausende von Mandanten erfolgreich begleitet. Er ist schon seit 1989 in Rechtsanwaltskanzleien tätig. 

V.i.S.d.P.:

Valentin Markus Schulte
Stud. Iur & Volkswirt

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