Online-Betrug – LG Hannover verpflichtet Bank zur Erstattung von 17.010 Euro
Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass eine Volksbank einem betrogenen Kunden 17.010 Euro zurückzahlen muss. Das zeigt, dass Banken nicht automatisch aus der Verantwortung sind, wenn durch Sicherheitslücken Betrüger Zugriff auf Konten erhalten.
Phishing-Angriff über gefälschte SMS und TAN-Manipulation
Der betroffene Kunde hatte mehrere Konten bei der Volksbank und nutzte Onlinebanking über die VR-Banking-App und die VR SecureGo plus-App auf seinem iPhone. Im Februar 2023 erreichte ihn eine SMS, die scheinbar von seiner Bank kam. Sie forderte ihn auf, über einen Link eine vermeintlich veraltete Sicherheits-App zu aktualisieren. Eine weitere Nachricht mit ähnlichem Inhalt folgte kurz darauf.
Mit dieser Methode schalteten die Betrüger zwei digitale Girocards für seine Konten frei, wodurch sie 17.010 Euro abbuchen konnten.
Gericht erkennt Anspruch auf Rückzahlung an
Sofort nach der Entdeckung des Betrugs verlangte der Kunde die Erstattung der gestohlenen Summe. Die Volksbank wies die Forderung zurück und verwies darauf, dass er den Betrug selbst ermöglicht hätte, indem er auf die betrügerischen Links geklickt und die Transaktionen per TAN freigegeben hatte.
Das Landgericht Hannover entschied am 30. Januar 2025 zugunsten des Kunden. Die Bank konnte nicht beweisen, dass er grob fahrlässig handelte. Sie wurde zur Rückzahlung des vollen Betrags und zusätzlich zu vorgerichtlichen Anwaltskosten von 1.214,99 Euro verurteilt (Az. 4 O 62/24). Das Urteil ist bis jetzt nicht rechtskräftig.
Was bedeutet das Urteil für Bankkunden?
Dieses Urteil macht deutlich, dass Banken für sichere Zahlungssysteme sorgen müssen. Sie können nicht allein die Kunden verantwortlich machen, wenn Kriminelle ihre Sicherheitsvorkehrungen umgehen. Auch Warnhinweise vor Phishing-Angriffen entbinden Banken nicht von der Pflicht, Betrug bestmöglich zu verhindern.
Wer durch Onlinebanking-Betrug Geld verliert, sollte prüfen, ob die eigene Bank in der Verantwortung steht.
Vier Maßnahmen zum Schutz vor Onlinebetrug
- Keine Links aus unbekannten SMS antippen – Banken fordern niemals per SMS auf, Daten über einen Link einzugeben.
- TAN-Freigaben genau kontrollieren – Jede angeforderte Transaktion sollte genau überprüft werden.
- Die Bank sofort benachrichtigen – Bei verdächtigen Aktivitäten sollten Karten und Zugänge umgehend gesperrt werden.
- Rechtliche Schritte erwägen – Weigert sich eine Bank, den Schaden zu ersetzen, kann juristischer Beistand ratsam sein.
Dieses Urteil könnte als Präzedenzfall dienen und privaten Bankkunden mehr Sicherheit bieten.
Bankenhaftung im Zahlungsverkehr: Schutzpflichten und Verantwortung
Dr. Thomas Schulte – Ihr Ansprechpartner für Bank- und Kapitalmarktrecht
Banken spielen eine zentrale Rolle im Zahlungsverkehr. Doch was passiert, wenn ein Zahlungsempfänger kriminelle Absichten verfolgt? In welchen Fällen haften Banken und welche Schutzpflichten haben sie gegenüber ihren Kunden?
Allgemeine Pflichten der Banken im Zahlungsverkehr
Banken sind als Zahlungsdienstleister verpflichtet, Transaktionen sicher und effizient abzuwickeln. Sie müssen die Weisungen ihrer Kunden gemäß § 675c BGB ausführen, ohne jede einzelne Überweisung inhaltlich zu überprüfen. Dennoch stellt sich die Frage, ob Banken bei erkennbaren Risiken eingreifen müssen.
Geldwäschegesetz und Meldepflichten
Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Banken zur Überwachung und Meldung verdächtiger Transaktionen an die Financial Intelligence Unit (FIU). Nach § 10 GwG müssen Banken Verdachtsmeldungen abgeben, wenn Anhaltspunkte für Geldwäsche oder andere illegale Aktivitäten vorliegen. Die Herausforderung besteht darin, zwischen dem Schutz des Kunden und der Neutralität im Zahlungsverkehr abzuwägen.
Banken und ihre Warnpflichten bei offensichtlichem Betrug
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Banken eine Warnpflicht haben, wenn deutliche Hinweise auf eine betrügerische Handlung bestehen. So entschied der BGH in einem Fall (XI ZR 56/07), dass eine Bank haftet, wenn sie trotz offensichtlicher Warnsignale eine Transaktion durchführt und der Kunde dadurch geschädigt wird.
Vertragliche Schutzpflichten und Haftung
Neben gesetzlichen Vorschriften ergeben sich Schutzpflichten auch aus dem Girokontovertrag. Banken müssen Kunden vor Schäden bewahren, sofern dies zumutbar ist. Wenn eine Bank eindeutige Hinweise auf Betrug ignoriert, kann sie nach § 280 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauunternehmer erhält eine hohe Vorauszahlung von einem neuen Geschäftspartner. Kurz darauf wird sein Konto gesperrt, da sich herausstellt, dass das Geld aus kriminellen Machenschaften stammt. Wurde die Bank bereits früher auf betrügerische Aktivitäten des Zahlungspartners aufmerksam gemacht, hätte sie eine Warnpflicht gegenüber ihrem Kunden gehabt.
Präventive Maßnahmen für Kunden und Banken
- Banken: Interne Kontrollsysteme zur Erkennung verdächtiger Transaktionen verbessern und Mitarbeiterschulungen intensivieren.
- Kunden: Bei großen Transaktionen oder unbekannten Geschäftspartnern auf Sicherheitshinweise der Bank achten und verdächtige Aktivitäten frühzeitig melden.
Fazit: Wann haftet die Bank?
Die Bank haftet nicht für jede betrügerische Handlung eines Kunden oder Empfängers. Bestehen jedoch erkennbare Hinweise auf illegale Aktivitäten und wird der Kunde nicht gewarnt, kann die Bank in der Verantwortung stehen. Betroffene sollten frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Dr. Thomas Schulte – Ihr erfahrener Ansprechpartner
Mit langjähriger Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht steht Ihnen Dr. Thomas Schulte in allen Fragen zur Bankenhaftung zur Seite.
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