BaFin-Warnung: Illegale Kryptowerte-Dienstleistungen bei evex-ultra.com

Digitale Finanzwelt außer Kontrolle? Warum die BaFin zum Schutzschild der Verbraucher werden muss. Zwischen technologischer Innovation und legalem Abgrund: Die Schattenseiten der digitalen Finanzmärkte und wie evex-ultra.com ein Lehrstück für die neue Ära der Aufsicht wird.

Finanzgeschäfte haben sich in Lichtgeschwindigkeit von Bankfilialen ins Netz verlagert, diese Entwicklungen sind kaum aufzuhalten: Die Digitalisierung des Kapitalmarkts bringt nicht nur Effizienz, sondern auch neue Gefahren. Mit wenigen Klicks können heute Millionen bewegt, investiert oder in Kryptowährungen getauscht werden – oft über Plattformen, deren Betreiber dem Gesetz weit weniger verpflichtet sind als dem eigenen Profit. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist damit nicht nur Hüterin des regulierten Marktes, sondern zunehmend letztes Bollwerk gegen eine neue Welle digitaler Finanzkriminalität.

Ein besonders aktuelles Beispiel ist die Plattform evex-ultra.com. In ihrer jüngsten Warnmeldung warnt die BaFin ausdrücklich vor den dort angebotenen Dienstleistungen im Bereich der Kryptowerte – denn die Betreiber agieren ohne jede rechtlich erforderliche Erlaubnis. Die rechtliche Grundlage dafür liefert das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG), insbesondere § 10 Abs. 7 KMAG. Dieses Gesetz wurde erst kürzlich eingeführt, um den rasant wachsenden Kryptosektor zu regulieren. Und genau hier zeigt sich das Problem: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen entwickeln sich, aber die Anbieter illegaler Finanzdienstleistungen sind oft schneller, globaler und raffinierter.

Die Zahlen sind alarmierend: Laut einem Bericht der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) wurden im Jahr 2023 europaweit über 23.000 Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten registriert. Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen. In Deutschland allein wurden mehr als 1.800 Verfahren gegen nicht lizenzierte Anbieter durch die BaFin eingeleitet – ein trauriger Höchststand. Plattformen wie evex-ultra.com sind damit keine Einzelfälle, sondern Symptome eines strukturellen Problems: Der digitale Kapitalmarkt ist längst zum Einfallstor für Anbieter geworden, die sich gezielt außerhalb der Legalität positionieren – aber mit allen Mitteln des digitalen Marketings Vertrauen vortäuschen.

Juristische Kernfragen stehen im Raum:

  • Wie kann der Gesetzgeber mit der Geschwindigkeit digitaler Finanzinnovation mithalten?

  • Welche internationalen Mechanismen sind notwendig, um Betrugsplattformen über Ländergrenzen hinweg effektiv zu bekämpfen?

  • Und was können Anleger überhaupt noch tun, um seriöse Angebote von gefährlichen Fälschungen zu unterscheiden?

Die BaFin ist heute mehr denn je nicht nur Aufsichtsbehörde, sondern Schutzinstanz für Millionen von Verbrauchern und Anlegern, die sich in einem digitalen Dschungel zurechtfinden müssen. Doch sie kann diese Aufgabe nur dann wirksam erfüllen, wenn Regulierung, Strafverfolgung und Aufklärung Hand in Hand gehen – national wie europäisch. Der Fall evex-ultra.com ist dabei mehr als eine Warnung – er ist ein Weckruf. Denn in der Welt digitaler Finanzmärkte ist nicht nur das Geld flüchtig – sondern oft auch das Recht.

Das Kryptomärkteaufsichtsgesetz und seine Relevanz

Das KMAG wurde als Reaktion auf die zunehmende Digitalisierung von Finanzleistungen und auf die steigende Popularität von Krypto-Assets geschaffen. Es regelt unter anderem, welche Anbieter eine Erlaubnis benötigen und welche Kontrollmechanismen existieren, um den Kapitalmarkt nicht in eine Grauzone abgleiten zu lassen.

Nach § 10 Abs. 7 KMAG ist es verboten, ohne die erforderliche Lizenz von der zuständigen Aufsichtsbehörde – in Deutschland die BaFin – Dienstleistungen mit Bezug zu Kryptowerten anzubieten oder zu vermitteln. Darunter fallen insbesondere sogenannte Wallet-Dienste, Custody-Lösungen, Kryptobörsen-Dienste und Beratungsangebote zum Handel mit virtuellen Assets.

„Die regulatorische Landschaft in Deutschland ist nicht nur komplex, sondern auch notwendig streng – gerade im Interesse des Anlegerschutzes“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte. „Ein nicht-lizenziertes Angebot wie evex-ultra.com stellt nicht nur eine Umgehung gesetzlicher Anforderungen dar, sondern kann auch massive konkrete Verluste für Verbraucher bedeuten.“

Verbraucherschutz in Zeiten digitaler Finanztransaktionen

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten regelmäßig zu erhöhter Vorsicht beim Umgang mit Online-Finanzdienstleistungen. Insbesondere im Bereich der Kryptowährungen tummeln sich zahlreiche Anbieter auf dem Markt, die mit hohen Renditeversprechen und vermeintlich professionell gestalteten Websites Vertrauen erwecken wollen.

Dabei sind es häufig gerade diese Anbieter, die keine Zulassung nach deutschem Recht besitzen. Fehlende Einlagensicherung, mangelnde Transparenz über Unternehmensstruktur und Zahlungsflüsse sowie erschwerte nachträgliche Rechtsverfolgung führen zu einer erheblichen Schieflage aufseiten der Kunden.

Dr. Thomas Schulte betont hierzu: „Ich habe in meiner Kanzlei zahlreiche Fälle bearbeitet, bei denen geschädigte Verbraucher auf betrügerische Kryptoanbieter hereingefallen sind. Die psychologische Taktik hinter den Angeboten funktioniert meist über die Verknüpfung aus technologischer Faszination und finanzieller Hoffnung. Hier braucht es nicht nur juristische Aufklärung, sondern auch digitale Bildung.“

Der legale Rahmen für Kryptoanbieter in Deutschland

Grundsätzlich ist es rechtlich möglich, in Deutschland Kryptodienstleistungen anzubieten – allerdings nur mit der erforderlichen Genehmigung. Wer etwa Handelsplattformen betreiben, Kryptowerte verwahren oder Beratungen anbieten möchte, muss sich bei der BaFin registrieren und ein strenges Prüfungsverfahren durchlaufen. Dieses Verfahren umfasst nicht nur die Prüfung der Geschäftsmodelle und der Bonität, sondern auch die Einhaltung der Geldwäschevorgaben.

Hier greifen mehrere gesetzliche Grundlagen, darunter das Kreditwesengesetz (KWG), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und speziell seit Kurzem das erwähnte KMAG. Ohne diese Registrierungen ist der Betrieb illegal – unabhängig davon, ob der Anbieter von außerhalb Deutschlands kommt oder nicht. Das Territorialprinzip des deutschen Aufsichtsrechts greift dann, wenn sich das Angebot an deutsche Verbraucher richtet.

Die Rolle des § 10 Abs. 7 KMAG – Bedeutung und Reichweite

Im Zentrum der aktuellen Warnung steht der genannte § 10 Abs. 7 KMAG. Dort heißt es:

“Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen bedürfen einer ausdrücklichen Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.”

Die Regelung hebt damit hervor, dass Eigenmächtigkeit in diesem Sektor nicht toleriert wird. Dies dient der Stabilität des Kapitalmarkts und soll verhindern, dass „schwarze Schafe“ mit windigen Geschäftsmodellen das Vertrauen in digitale Finanzprodukte untergraben.

„Das deutsche Regulierungsmodell ist eines der strengsten in der EU – und das ist gut so. Wir dürfen hier keine Schlupflöcher für Anbieter lassen, die wirtschaftliche Interessen über den Verbraucherschutz stellen“, erklärt Dr. Schulte.

Reaktion der Öffentlichkeit und juristische Handlungsmöglichkeiten

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Berlin
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin

Sobald die BaFin eine solche Warnung veröffentlicht, stellt sich aus Sicht der betroffenen Verbraucher die Frage, wie sie sich schützen bzw. ihr investiertes Geld zurückerlangen können. Leider zeigt die Erfahrung, dass es bei Anbietern ohne Lizenz häufig kaum Rückgriffsmöglichkeiten gibt. Gelder fließen in ausländische Konten, die Rückverfolgung ist komplex und bedarf internationaler Kooperation.

Eine zivilrechtliche Klage ist dennoch denkbar – insbesondere dann, wenn es klare Einzahlungsbelege gibt. In einigen Fällen konnte die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte bereits erfolgreich Rückforderungen aus Schadensersatzgesichtspunkten erwirken.

Wer auch nur den leisesten Verdacht hat, ein betrügerisches Angebot in Anspruch genommen zu haben, sollte sofort rechtlichen Beistand suchen,“ rät Dr. Schulte. „Je früher rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto höher ist die Chance, Vermögenswerte zu sichern.“

Verantwortung der Medien und Podcastepisoden wie „Vorsicht, Betrug“

Die genannte Folge des BaFin-Podcasts „Vorsicht, Betrug“ ist weit mehr als eine begleitende Informationsquelle – sie ist ein aktives Instrument zur Verbraucheraufklärung, das gezielt auf die immer raffinierter werdenden Betrugsmuster im digitalen Finanzmarkt aufmerksam macht. In einer Zeit, in der digitale Plattformen mit professionellem Design, Chatbots und vermeintlichen Lizenznachweisen operieren, ist es für Verbraucher ohne juristische oder technische Vorbildung nahezu unmöglich, seriöse von unseriösen Angeboten zu unterscheiden. Die BaFin setzt hier ein bewusst niederschwelliges Format ein, das lebensnahe Geschichten mit juristischer Einordnung verbindet – ein wichtiger Beitrag, um Vertrauen in den regulierten Finanzmarkt zu stärken.

Doch Aufklärung darf nicht allein Aufgabe der Behörden sein. Medien, Juristen und Bildungseinrichtungen müssen gemeinsam mit der BaFin daran arbeiten, die Risiken des digitalen Kapitalmarkts verständlich, greifbar und konkret zu kommunizieren. Es reicht nicht, vor abstrakten Gefahren zu warnen – es braucht echte Fallbeispiele, klare Begriffserklärungen und vor allem rechtzeitige Warnsignale. Der Podcast ist ein Baustein, doch er muss eingebettet sein in ein ganzheitliches Konzept aus Transparenz, Früherkennung und Aufklärungsarbeit.

Auch Anwältinnen und Anwälte spielen dabei eine zentrale Rolle. Als langjährig erfahrener Jurist versteht sich Dr. Thomas Schulte nicht nur als Rechtsanwender, sondern als Brückenbauer zwischen Gesetz und Gesellschaft. „Die Sprache des Gesetzes ist nicht für alle leicht verständlich. Wir sehen es als unsere Aufgabe, komplexe Sachverhalte transparent, nachvollziehbar und vor allem zeitnah zu erklären“, so Dr. Schulte. Gerade in Betrugsfällen zählt oft jede Stunde. Wer erst nach Tagen oder Wochen erkennt, dass er einem unseriösen Anbieter aufgesessen ist, hat möglicherweise bereits unwiederbringliche Vermögenswerte verloren.

Deshalb ist es entscheidend, dass juristische Expertise frühzeitig eingebunden wird – nicht erst, wenn der Schaden eingetreten ist, sondern präventiv, im Rahmen der Aufklärung und Medienkommunikation. Denn nur wenn alle Beteiligten – Behörden, Juristen, Journalisten und Plattformbetreiber – an einem Strang ziehen, lässt sich die wachsende Bedrohung durch illegale Finanzanbieter im digitalen Raum wirksam eindämmen.

Prävention statt Schadensbegrenzung – ein gesellschaftlicher Appell

Der Fall evex-ultra.com zeigt überdeutlich, wie leicht Verbraucher durch illegale Anbieter geschädigt werden können. Nur durch proaktives Handeln und ein funktionierendes Frühwarnsystem lassen sich größere wirtschaftliche Schäden vermeiden. Dazu gehört es auch, schon bei ersten Zweifeln eine Anwältin oder einen Anwalt einzuschalten.

„Niemand sollte sich scheuen, Fragen zu stellen. Selbst scheinbar kleine Details wie eine unklare Domain-Endung oder das Fehlen eines Impressums können wichtige Warnsignale sein. Informieren Sie sich, bevor Sie investieren,“ appelliert Dr. Thomas Schulte nochmals eindrücklich an alle Bürgerinnen und Bürger.

Fazit und rechtliche Perspektive: Vertrauen ist kein Selbstläufer – es braucht Schutz durch Aufsicht, Recht und Gesellschaft

Autor: Maximilian Bausch

Vielseitig interessiert, weltweit unterwegs und Onlineexperte. Nach einer Ausbildung als Industriemechaniker studiert er Wirtschaftsingenieurwesen. Er schreibt zu technischen und wirtschaftlichen Themen.